Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Von 1927 bis 1939 hieß die entsprechende Laufbahn gehobener mittlerer Dienst. Nach einer Laufbahngruppenreform wurde der gehobene Dienst in einigen Bundesländern als 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 3 neu gefasst.

Property Value
dbo:abstract
  • Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Von 1927 bis 1939 hieß die entsprechende Laufbahn gehobener mittlerer Dienst. Nach einer Laufbahngruppenreform wurde der gehobene Dienst in einigen Bundesländern als 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 3 neu gefasst. Der ehemalige Bundesgrenzschutz (jetzt: Bundespolizei), führte bis zum 30. Juni 1976 militärische Dienstgrade mit dem Zusatz „im Bundesgrenzschutz“ („im BGS“). Bei der Personalrechtsreform wurden die Offiziere in den Dienstgraden „Leutnant im BGS“/„Leutnant zur See im BGS“ bis „Hauptmann im BGS“/„Kapitänleutnant im BGS“ dem gehobenen, die übrigen Offiziere dem höheren Dienst zugeordnet. Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen 9 bis 12 TVöD werden analog dem gehobenen Dienst zugeordnet. Die Aufgabenbereiche des gehobenen Dienstes der Beamten erstrecken sich, je nach Laufbahn und Behörde, von der Sachbearbeiterebene bis hin zur Leitung von Sachgebieten, Tätigkeiten als Amtsleiter, Dezernenten, ständige Vertreter von Dezernatsleitern, Referenten und stellvertretenden Referatsleitern in Bund, Ländern und Gemeinden sowie den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlich-rechtlicher Art, soweit sie Dienstherrenfähigkeit besitzen. (de)
  • Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Von 1927 bis 1939 hieß die entsprechende Laufbahn gehobener mittlerer Dienst. Nach einer Laufbahngruppenreform wurde der gehobene Dienst in einigen Bundesländern als 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 3 neu gefasst. Der ehemalige Bundesgrenzschutz (jetzt: Bundespolizei), führte bis zum 30. Juni 1976 militärische Dienstgrade mit dem Zusatz „im Bundesgrenzschutz“ („im BGS“). Bei der Personalrechtsreform wurden die Offiziere in den Dienstgraden „Leutnant im BGS“/„Leutnant zur See im BGS“ bis „Hauptmann im BGS“/„Kapitänleutnant im BGS“ dem gehobenen, die übrigen Offiziere dem höheren Dienst zugeordnet. Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen 9 bis 12 TVöD werden analog dem gehobenen Dienst zugeordnet. Die Aufgabenbereiche des gehobenen Dienstes der Beamten erstrecken sich, je nach Laufbahn und Behörde, von der Sachbearbeiterebene bis hin zur Leitung von Sachgebieten, Tätigkeiten als Amtsleiter, Dezernenten, ständige Vertreter von Dezernatsleitern, Referenten und stellvertretenden Referatsleitern in Bund, Ländern und Gemeinden sowie den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlich-rechtlicher Art, soweit sie Dienstherrenfähigkeit besitzen. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4156325-6
dbo:wikiPageID
  • 167419 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156342481 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Von 1927 bis 1939 hieß die entsprechende Laufbahn gehobener mittlerer Dienst. Nach einer Laufbahngruppenreform wurde der gehobene Dienst in einigen Bundesländern als 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 3 neu gefasst. (de)
  • Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Von 1927 bis 1939 hieß die entsprechende Laufbahn gehobener mittlerer Dienst. Nach einer Laufbahngruppenreform wurde der gehobene Dienst in einigen Bundesländern als 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 3 neu gefasst. (de)
rdfs:label
  • Gehobener Dienst (de)
  • Gehobener Dienst (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of