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- Mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet man ein staatliches Instrumentarium (Verwaltung und Geheimdienste, Militär (Exekutive), Parlament (Legislative)) zur Anwendung im staatlichen Bereich und in der privaten Wirtschaft, das darauf abzielt, Geheimnisse vor allgemeiner Kenntnisnahme zu sichern. Die Rechtsprechung (Judikative) ist im demokratischen Rechtsstaat von eigener Kompetenz der Geheimhaltung ausgenommen. Personen können keine Verschlusssache sein. Grundlegende Regelungen gibt es in der Wirtschaft, in der Strafverfolgung und beim Militär. Federführend ist in Deutschland der Bundesminister für Wirtschaft. Dabei ist die Einstufung eines Objekts als Verschlusssache, beispielsweise mit der Kennzeichnung GEHEIM in strafrechtlicher Sicht eine staatliche Vorgabe für die Klassifizierung von Verschlusssachen vorbehaltene Schutzstufe. In der Wirtschaft wird in der Regel der Kanon der Maßnahmen unter dem Begriff Vertraulichkeit geführt. (de)
- Mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet man ein staatliches Instrumentarium (Verwaltung und Geheimdienste, Militär (Exekutive), Parlament (Legislative)) zur Anwendung im staatlichen Bereich und in der privaten Wirtschaft, das darauf abzielt, Geheimnisse vor allgemeiner Kenntnisnahme zu sichern. Die Rechtsprechung (Judikative) ist im demokratischen Rechtsstaat von eigener Kompetenz der Geheimhaltung ausgenommen. Personen können keine Verschlusssache sein. Grundlegende Regelungen gibt es in der Wirtschaft, in der Strafverfolgung und beim Militär. Federführend ist in Deutschland der Bundesminister für Wirtschaft. Dabei ist die Einstufung eines Objekts als Verschlusssache, beispielsweise mit der Kennzeichnung GEHEIM in strafrechtlicher Sicht eine staatliche Vorgabe für die Klassifizierung von Verschlusssachen vorbehaltene Schutzstufe. In der Wirtschaft wird in der Regel der Kanon der Maßnahmen unter dem Begriff Vertraulichkeit geführt. (de)
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- Verschlossen: Innenministerium kippt Novelle zur Freigabe geheimer Akten
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- Mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet man ein staatliches Instrumentarium (Verwaltung und Geheimdienste, Militär (Exekutive), Parlament (Legislative)) zur Anwendung im staatlichen Bereich und in der privaten Wirtschaft, das darauf abzielt, Geheimnisse vor allgemeiner Kenntnisnahme zu sichern. Die Rechtsprechung (Judikative) ist im demokratischen Rechtsstaat von eigener Kompetenz der Geheimhaltung ausgenommen. Personen können keine Verschlusssache sein. In der Wirtschaft wird in der Regel der Kanon der Maßnahmen unter dem Begriff Vertraulichkeit geführt. (de)
- Mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet man ein staatliches Instrumentarium (Verwaltung und Geheimdienste, Militär (Exekutive), Parlament (Legislative)) zur Anwendung im staatlichen Bereich und in der privaten Wirtschaft, das darauf abzielt, Geheimnisse vor allgemeiner Kenntnisnahme zu sichern. Die Rechtsprechung (Judikative) ist im demokratischen Rechtsstaat von eigener Kompetenz der Geheimhaltung ausgenommen. Personen können keine Verschlusssache sein. In der Wirtschaft wird in der Regel der Kanon der Maßnahmen unter dem Begriff Vertraulichkeit geführt. (de)
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- Geheimschutz (de)
- Geheimschutz (de)
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