Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr ist die Bezeichnung eines Straftatbestandes, der in Deutschland gemäß § 315 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bewehrt ist. Es ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Eine Ausnahme davon ist der Fall des Abs. III Nr. 2, hier ist es ein Verletzungsdelikt. Es ist ein Vergehen, das sich im Falle des Abs. III zu einem Verbrechen qualifiziert.

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  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr ist die Bezeichnung eines Straftatbestandes, der in Deutschland gemäß § 315 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bewehrt ist. Es ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Eine Ausnahme davon ist der Fall des Abs. III Nr. 2, hier ist es ein Verletzungsdelikt. Es ist ein Vergehen, das sich im Falle des Abs. III zu einem Verbrechen qualifiziert. (de)
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr ist die Bezeichnung eines Straftatbestandes, der in Deutschland gemäß § 315 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bewehrt ist. Es ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Eine Ausnahme davon ist der Fall des Abs. III Nr. 2, hier ist es ein Verletzungsdelikt. Es ist ein Vergehen, das sich im Falle des Abs. III zu einem Verbrechen qualifiziert. (de)
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  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (de)
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