Die Gefahrstoffkennzeichnung war in Deutschland nach der Gefahrstoffverordnung geregelt, die sich nach EU-Recht richtete. Gefahrstoffe wurden nach ihren physikalischen oder toxikologischen Risiken mit R-Sätzen eingestuft und, soweit diese sich nicht überschnitten, auch gekennzeichnet. Diese R-Sätze hatten bestimmte Gefahrensymbole und S-Sätze zur Folge, die ebenfalls zur vorgeschriebenen Kennzeichnung gehörten.

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  • Die Gefahrstoffkennzeichnung war in Deutschland nach der Gefahrstoffverordnung geregelt, die sich nach EU-Recht richtete. Gefahrstoffe wurden nach ihren physikalischen oder toxikologischen Risiken mit R-Sätzen eingestuft und, soweit diese sich nicht überschnitten, auch gekennzeichnet. Diese R-Sätze hatten bestimmte Gefahrensymbole und S-Sätze zur Folge, die ebenfalls zur vorgeschriebenen Kennzeichnung gehörten. Viele solche Substanzen waren bis 30. November 2010 innerhalb der Europäischen Union mit ihrer Einstufung und Kennzeichnung im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG gelistet und wurden vom European Chemicals Bureau (ECB) standardisiert und kontrolliert. Nicht im Anhang I aufgeführte Gefahrstoffe sowie Zubereitungen aus Gefahrstoffen mussten nach Anhang VI dieser Richtlinie in der Verantwortung des „Inverkehrbringers“ eingestuft und gekennzeichnet werden. Dies konnte dazu führen, dass unterschiedliche Hersteller eine gleiche Substanz verschieden einstuften. Um weltweit einheitliche Kennzeichnungen zu schaffen, wurde das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eingeführt, das neue Symbole sowie anstelle der bisherigen R- und S-Sätze die sogenannten H- und P-Sätze verwendet. Für Stoffe gilt die neue Regelung seit dem 1. Dezember 2010 fakultativ, seit dem 1. Dezember 2012 zwingend. Für Gemische (zuvor Zubereitungen genannt) gilt die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung seit dem 1. Juni 2015 mit einer Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren für den Abverkauf von Lagerbeständen und für angebrochene Gebinde. (de)
  • Die Gefahrstoffkennzeichnung war in Deutschland nach der Gefahrstoffverordnung geregelt, die sich nach EU-Recht richtete. Gefahrstoffe wurden nach ihren physikalischen oder toxikologischen Risiken mit R-Sätzen eingestuft und, soweit diese sich nicht überschnitten, auch gekennzeichnet. Diese R-Sätze hatten bestimmte Gefahrensymbole und S-Sätze zur Folge, die ebenfalls zur vorgeschriebenen Kennzeichnung gehörten. Viele solche Substanzen waren bis 30. November 2010 innerhalb der Europäischen Union mit ihrer Einstufung und Kennzeichnung im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG gelistet und wurden vom European Chemicals Bureau (ECB) standardisiert und kontrolliert. Nicht im Anhang I aufgeführte Gefahrstoffe sowie Zubereitungen aus Gefahrstoffen mussten nach Anhang VI dieser Richtlinie in der Verantwortung des „Inverkehrbringers“ eingestuft und gekennzeichnet werden. Dies konnte dazu führen, dass unterschiedliche Hersteller eine gleiche Substanz verschieden einstuften. Um weltweit einheitliche Kennzeichnungen zu schaffen, wurde das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eingeführt, das neue Symbole sowie anstelle der bisherigen R- und S-Sätze die sogenannten H- und P-Sätze verwendet. Für Stoffe gilt die neue Regelung seit dem 1. Dezember 2010 fakultativ, seit dem 1. Dezember 2012 zwingend. Für Gemische (zuvor Zubereitungen genannt) gilt die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung seit dem 1. Juni 2015 mit einer Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren für den Abverkauf von Lagerbeständen und für angebrochene Gebinde. (de)
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  • Europäische Kommission
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
prop-de:kommentar
  • ersetzt das bestehende EU-Regelwerk 67/548/EWG seit 2010
  • Gefahrstoffliste der Berufsgenossenschaften gemäß der GHS--Verordnung 1272/2008
prop-de:seiten
  • ab 23 doppelseitig
prop-de:sprache
  • deutsch
  • englisch
prop-de:titel
  • Classification and Labelling
  • Gefahrstoffliste 2009
  • Das Global Harmonisierte System in der EU - Einstufung und Kennzeichnung. Die neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Nr. 1272/2008
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  • Die Gefahrstoffkennzeichnung war in Deutschland nach der Gefahrstoffverordnung geregelt, die sich nach EU-Recht richtete. Gefahrstoffe wurden nach ihren physikalischen oder toxikologischen Risiken mit R-Sätzen eingestuft und, soweit diese sich nicht überschnitten, auch gekennzeichnet. Diese R-Sätze hatten bestimmte Gefahrensymbole und S-Sätze zur Folge, die ebenfalls zur vorgeschriebenen Kennzeichnung gehörten. (de)
  • Die Gefahrstoffkennzeichnung war in Deutschland nach der Gefahrstoffverordnung geregelt, die sich nach EU-Recht richtete. Gefahrstoffe wurden nach ihren physikalischen oder toxikologischen Risiken mit R-Sätzen eingestuft und, soweit diese sich nicht überschnitten, auch gekennzeichnet. Diese R-Sätze hatten bestimmte Gefahrensymbole und S-Sätze zur Folge, die ebenfalls zur vorgeschriebenen Kennzeichnung gehörten. (de)
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  • Gefahrstoffkennzeichnung (de)
  • Gefahrstoffkennzeichnung (de)
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