Gedinge ist eine Form der Erbringung von Arbeitsleistung im Bergbau (eine Art Akkordarbeit) oder in der Landwirtschaft. In einigen Branchen wird auch heute noch nach dem Prinzip des Gedingelohns bezahlt. So hat erst am 25. Februar 2010 das Bundesarbeitsgericht die Weitergeltung der Gedingerichtlinien im Bereich der SR 2 a des Abschnitts A der Anlage 2 MTArb (Gedingerichtlinien) vom 1. April 1964 bestätigt. (BAG, 25. Februar 2010, Az. 6 AZR 838/08)

Property Value
dbo:abstract
  • Gedinge ist eine Form der Erbringung von Arbeitsleistung im Bergbau (eine Art Akkordarbeit) oder in der Landwirtschaft. In einigen Branchen wird auch heute noch nach dem Prinzip des Gedingelohns bezahlt. So hat erst am 25. Februar 2010 das Bundesarbeitsgericht die Weitergeltung der Gedingerichtlinien im Bereich der SR 2 a des Abschnitts A der Anlage 2 MTArb (Gedingerichtlinien) vom 1. April 1964 bestätigt. (BAG, 25. Februar 2010, Az. 6 AZR 838/08) Allgemein geht es hier um den Gegensatz von Entlohnung für Zeit oder für Leistung. Bei Entlohnung für Zeit ist über die Arbeitsleistung nichts gesagt (das gilt auch für die Akkordarbeit, die ja meist nicht Teil des Arbeitsvertrages ist), die Arbeitskraft steht frei zur Verfügung. Das ist beim Gedinge nicht der Fall, welches die Leistung genau festlegt. (de)
  • Gedinge ist eine Form der Erbringung von Arbeitsleistung im Bergbau (eine Art Akkordarbeit) oder in der Landwirtschaft. In einigen Branchen wird auch heute noch nach dem Prinzip des Gedingelohns bezahlt. So hat erst am 25. Februar 2010 das Bundesarbeitsgericht die Weitergeltung der Gedingerichtlinien im Bereich der SR 2 a des Abschnitts A der Anlage 2 MTArb (Gedingerichtlinien) vom 1. April 1964 bestätigt. (BAG, 25. Februar 2010, Az. 6 AZR 838/08) Allgemein geht es hier um den Gegensatz von Entlohnung für Zeit oder für Leistung. Bei Entlohnung für Zeit ist über die Arbeitsleistung nichts gesagt (das gilt auch für die Akkordarbeit, die ja meist nicht Teil des Arbeitsvertrages ist), die Arbeitskraft steht frei zur Verfügung. Das ist beim Gedinge nicht der Fall, welches die Leistung genau festlegt. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 2450525 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 135898740 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Gedinge ist eine Form der Erbringung von Arbeitsleistung im Bergbau (eine Art Akkordarbeit) oder in der Landwirtschaft. In einigen Branchen wird auch heute noch nach dem Prinzip des Gedingelohns bezahlt. So hat erst am 25. Februar 2010 das Bundesarbeitsgericht die Weitergeltung der Gedingerichtlinien im Bereich der SR 2 a des Abschnitts A der Anlage 2 MTArb (Gedingerichtlinien) vom 1. April 1964 bestätigt. (BAG, 25. Februar 2010, Az. 6 AZR 838/08) (de)
  • Gedinge ist eine Form der Erbringung von Arbeitsleistung im Bergbau (eine Art Akkordarbeit) oder in der Landwirtschaft. In einigen Branchen wird auch heute noch nach dem Prinzip des Gedingelohns bezahlt. So hat erst am 25. Februar 2010 das Bundesarbeitsgericht die Weitergeltung der Gedingerichtlinien im Bereich der SR 2 a des Abschnitts A der Anlage 2 MTArb (Gedingerichtlinien) vom 1. April 1964 bestätigt. (BAG, 25. Februar 2010, Az. 6 AZR 838/08) (de)
rdfs:label
  • Gedinge (de)
  • Gedinge (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of