Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland, die auf erinnerungswürdige Ereignisse verweisen, werden seit dem Jahr 1953 ausgegeben. Die Münzen, deren Auflage amtlich limitiert ist, sind gültige Zahlungsmittel, befinden sich aber im Allgemeinen nicht im normalen Geldumlauf, sondern sind Sammlerstücke. Der Bund als Inhaber des Münzrechts beauftragt die Prägeanstalten der Länder mit der Herstellung. Die Münzen sind von einem Künstler gestaltet und stellen auf der Bildseite jeweils eine Illustration im Zusammenhang mit dem Ausgabezweck dar. Die Wertseite zeigt einen Adler in einer dem Motiv angepassten Form. Die Aufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen.

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  • Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland, die auf erinnerungswürdige Ereignisse verweisen, werden seit dem Jahr 1953 ausgegeben. Die Münzen, deren Auflage amtlich limitiert ist, sind gültige Zahlungsmittel, befinden sich aber im Allgemeinen nicht im normalen Geldumlauf, sondern sind Sammlerstücke. Der Bund als Inhaber des Münzrechts beauftragt die Prägeanstalten der Länder mit der Herstellung. Die Münzen sind von einem Künstler gestaltet und stellen auf der Bildseite jeweils eine Illustration im Zusammenhang mit dem Ausgabezweck dar. Die Wertseite zeigt einen Adler in einer dem Motiv angepassten Form. Die Aufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen. Bis zum Ende des Jahres 2001 wurden Gedenkmünzen in der Währung „Deutsche Mark“ geprägt. Es gab Motive mit Nennwerten von 5 DM und 10 DM. In der Geschichte der Deutschen Mark wurde eine Goldmünze (keine „Goldmark“) im Jahr 2001 ausgegeben. Seit der Währungsumstellung am 1. Januar 2002 tragen kursgültige bundesdeutsche Münzen die Währungsbezeichnung „Euro“. Alle vorherigen Ausgaben werden unbefristet durch die Deutsche Bundesbank in Euro umgetauscht. Nach diesem Datum wurden Gedenkmünzen zu 2, 10, 100 und 200 Euro ausgegeben. Am 23. Juni 2010 erschien die erste 20-Euro-Gedenkmünze aus Gold. Für 2015 ist erstmals die Ausgabe einer 25-Euro-Gedenkmünze aus Silber geplant. Ab 2016 sind silberne Gedenkmünzen im Nominal von 20 Euro sowie Gedenkmünzen aus Kupfer-Nickel mit einem Ring aus Kunststoff im Nominal von 5 Euro vorgesehen. Euro-Gedenkmünzen sind nicht im gesamten Währungsgebiet gültig, sondern nur im Land der Ausgabe. Eine Ausnahme machen dabei die 2-Euro-Gedenkmünzen; sie sind Zahlungsmittel in allen Ländern der Eurozone. Die Gedenkmünzen höherer Nominale werden hauptsächlich gesammelt und sind daher kaum im Umlauf. Die Europäische Kommission empfiehlt sogar, die Verwendung von Euro-Sammelmünzen als Zahlungsmittel zu verhindern. Gedenkmünzen aus Silber werden in der Bundesrepublik Deutschland in zwei Qualitätsstufen hergestellt. Der normale Prägegrad ist „Stempelglanz“. Für Münzsammler gibt es eine nur bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen erhältliche Ausführung in „Spiegelglanz“; dies gilt auch für die seit 2006 ausgegebenen 2-Euro-Münzen. Alle bis zum Jahre 2007 ausgegebenen Goldmünzen wurden in Stempelglanz geprägt. Bis 1997 legte die herstellende Münzprägeanstalt beide Qualitäten der DM-Gedenkmünzen auf, danach wurde die Spiegelglanzausführung von allen Ausgabestätten geprägt. Die Euro-Gedenkmünzen werden wieder komplett von der jeweiligen Prägestätte hergestellt. Außer der 2-Euro-Ausgabe bestanden bisher alle Gedenkmünzen aus Magnimat, unterschiedlichen Legierungen von Silber oder aus Gold der höchsten Reinheitsstufe. Die Silbermünzen werden im Allgemeinen jeweils von einer einzigen Münzprägeanstalt hergestellt. Einzige Ausnahmen waren bisher die Ausgaben zu vier sportlichen Großereignissen: den Olympischen Sommerspielen 1972 in München, der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland, den Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2009 in Berlin sowie der Alpinen Ski-Weltmeisterschaft 2011, welche von allen Prägestätten hergestellt wurden. Die Goldmünzen der Bundesrepublik Deutschland gibt es ebenfalls aus jeder Prägeanstalt. (de)
  • Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland, die auf erinnerungswürdige Ereignisse verweisen, werden seit dem Jahr 1953 ausgegeben. Die Münzen, deren Auflage amtlich limitiert ist, sind gültige Zahlungsmittel, befinden sich aber im Allgemeinen nicht im normalen Geldumlauf, sondern sind Sammlerstücke. Der Bund als Inhaber des Münzrechts beauftragt die Prägeanstalten der Länder mit der Herstellung. Die Münzen sind von einem Künstler gestaltet und stellen auf der Bildseite jeweils eine Illustration im Zusammenhang mit dem Ausgabezweck dar. Die Wertseite zeigt einen Adler in einer dem Motiv angepassten Form. Die Aufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen. Bis zum Ende des Jahres 2001 wurden Gedenkmünzen in der Währung „Deutsche Mark“ geprägt. Es gab Motive mit Nennwerten von 5 DM und 10 DM. In der Geschichte der Deutschen Mark wurde eine Goldmünze (keine „Goldmark“) im Jahr 2001 ausgegeben. Seit der Währungsumstellung am 1. Januar 2002 tragen kursgültige bundesdeutsche Münzen die Währungsbezeichnung „Euro“. Alle vorherigen Ausgaben werden unbefristet durch die Deutsche Bundesbank in Euro umgetauscht. Nach diesem Datum wurden Gedenkmünzen zu 2, 10, 100 und 200 Euro ausgegeben. Am 23. Juni 2010 erschien die erste 20-Euro-Gedenkmünze aus Gold. Für 2015 ist erstmals die Ausgabe einer 25-Euro-Gedenkmünze aus Silber geplant. Ab 2016 sind silberne Gedenkmünzen im Nominal von 20 Euro sowie Gedenkmünzen aus Kupfer-Nickel mit einem Ring aus Kunststoff im Nominal von 5 Euro vorgesehen. Euro-Gedenkmünzen sind nicht im gesamten Währungsgebiet gültig, sondern nur im Land der Ausgabe. Eine Ausnahme machen dabei die 2-Euro-Gedenkmünzen; sie sind Zahlungsmittel in allen Ländern der Eurozone. Die Gedenkmünzen höherer Nominale werden hauptsächlich gesammelt und sind daher kaum im Umlauf. Die Europäische Kommission empfiehlt sogar, die Verwendung von Euro-Sammelmünzen als Zahlungsmittel zu verhindern. Gedenkmünzen aus Silber werden in der Bundesrepublik Deutschland in zwei Qualitätsstufen hergestellt. Der normale Prägegrad ist „Stempelglanz“. Für Münzsammler gibt es eine nur bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen erhältliche Ausführung in „Spiegelglanz“; dies gilt auch für die seit 2006 ausgegebenen 2-Euro-Münzen. Alle bis zum Jahre 2007 ausgegebenen Goldmünzen wurden in Stempelglanz geprägt. Bis 1997 legte die herstellende Münzprägeanstalt beide Qualitäten der DM-Gedenkmünzen auf, danach wurde die Spiegelglanzausführung von allen Ausgabestätten geprägt. Die Euro-Gedenkmünzen werden wieder komplett von der jeweiligen Prägestätte hergestellt. Außer der 2-Euro-Ausgabe bestanden bisher alle Gedenkmünzen aus Magnimat, unterschiedlichen Legierungen von Silber oder aus Gold der höchsten Reinheitsstufe. Die Silbermünzen werden im Allgemeinen jeweils von einer einzigen Münzprägeanstalt hergestellt. Einzige Ausnahmen waren bisher die Ausgaben zu vier sportlichen Großereignissen: den Olympischen Sommerspielen 1972 in München, der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland, den Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2009 in Berlin sowie der Alpinen Ski-Weltmeisterschaft 2011, welche von allen Prägestätten hergestellt wurden. Die Goldmünzen der Bundesrepublik Deutschland gibt es ebenfalls aus jeder Prägeanstalt. (de)
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  • Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland, die auf erinnerungswürdige Ereignisse verweisen, werden seit dem Jahr 1953 ausgegeben. Die Münzen, deren Auflage amtlich limitiert ist, sind gültige Zahlungsmittel, befinden sich aber im Allgemeinen nicht im normalen Geldumlauf, sondern sind Sammlerstücke. Der Bund als Inhaber des Münzrechts beauftragt die Prägeanstalten der Länder mit der Herstellung. Die Münzen sind von einem Künstler gestaltet und stellen auf der Bildseite jeweils eine Illustration im Zusammenhang mit dem Ausgabezweck dar. Die Wertseite zeigt einen Adler in einer dem Motiv angepassten Form. Die Aufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen. (de)
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