Gebietskirchen sind Gebietskörperschaften der Neuapostolischen Kirche (NAK).Eine Gebietskirche untersteht einem Bezirksapostel, der juristisch als deren Kirchenpräsident auftritt und für deren organisatorische und seelsorgerische Leitung zuständig ist. In der Regel sind die Gebietskirchen untergliedert in Arbeitsbereiche von Aposteln und Bischöfen, welche wiederum in Kirchenbezirke untergliedert sind. In Deutschland besitzen sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine eigene Verfassung.

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  • Gebietskirchen sind Gebietskörperschaften der Neuapostolischen Kirche (NAK).Eine Gebietskirche untersteht einem Bezirksapostel, der juristisch als deren Kirchenpräsident auftritt und für deren organisatorische und seelsorgerische Leitung zuständig ist. In der Regel sind die Gebietskirchen untergliedert in Arbeitsbereiche von Aposteln und Bischöfen, welche wiederum in Kirchenbezirke untergliedert sind. In Deutschland besitzen sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine eigene Verfassung. Eine Gebietskirche regelt normalerweise alle ihre administrativen und pastoralen Angelegenheiten selbständig. Theologische Entscheidungen werden hingegen nur nach internationalem Konsens getroffen, wozu die Gebietskirchen Vorschläge einbringen können (z. B. auf der jährlichen Versammlung aller Bezirksapostel). (de)
  • Gebietskirchen sind Gebietskörperschaften der Neuapostolischen Kirche (NAK).Eine Gebietskirche untersteht einem Bezirksapostel, der juristisch als deren Kirchenpräsident auftritt und für deren organisatorische und seelsorgerische Leitung zuständig ist. In der Regel sind die Gebietskirchen untergliedert in Arbeitsbereiche von Aposteln und Bischöfen, welche wiederum in Kirchenbezirke untergliedert sind. In Deutschland besitzen sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine eigene Verfassung. Eine Gebietskirche regelt normalerweise alle ihre administrativen und pastoralen Angelegenheiten selbständig. Theologische Entscheidungen werden hingegen nur nach internationalem Konsens getroffen, wozu die Gebietskirchen Vorschläge einbringen können (z. B. auf der jährlichen Versammlung aller Bezirksapostel). (de)
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  • Gebietskirchen sind Gebietskörperschaften der Neuapostolischen Kirche (NAK).Eine Gebietskirche untersteht einem Bezirksapostel, der juristisch als deren Kirchenpräsident auftritt und für deren organisatorische und seelsorgerische Leitung zuständig ist. In der Regel sind die Gebietskirchen untergliedert in Arbeitsbereiche von Aposteln und Bischöfen, welche wiederum in Kirchenbezirke untergliedert sind. In Deutschland besitzen sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine eigene Verfassung. (de)
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  • Gebietskirche (de)
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