Ein Gau-Akt wurde während der NS-Zeit im Deutschen Reich vom Gau-Personalamt der jeweiligen Gauleitung angelegt (und zwar von der „Hauptstelle für politische Beurteilung“), wenn es zu einer politischen Beurteilung kam. Veranlasst wurde eine solche oft durch die Beantragung einer Mitgliedschaft in einer Berufsvertretung wie z. B. Reichsschrifttumskammer, mitunter durch eine Denunziation. Als „Beurteiler“ wurde vor allem die jeweilige NSDAP-Ortsgruppe herangezogen, manchmal auch die Gestapo, seltener der Sicherheitsdienst der SS.

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  • Ein Gau-Akt wurde während der NS-Zeit im Deutschen Reich vom Gau-Personalamt der jeweiligen Gauleitung angelegt (und zwar von der „Hauptstelle für politische Beurteilung“), wenn es zu einer politischen Beurteilung kam. Veranlasst wurde eine solche oft durch die Beantragung einer Mitgliedschaft in einer Berufsvertretung wie z. B. Reichsschrifttumskammer, mitunter durch eine Denunziation. Als „Beurteiler“ wurde vor allem die jeweilige NSDAP-Ortsgruppe herangezogen, manchmal auch die Gestapo, seltener der Sicherheitsdienst der SS. (de)
  • Ein Gau-Akt wurde während der NS-Zeit im Deutschen Reich vom Gau-Personalamt der jeweiligen Gauleitung angelegt (und zwar von der „Hauptstelle für politische Beurteilung“), wenn es zu einer politischen Beurteilung kam. Veranlasst wurde eine solche oft durch die Beantragung einer Mitgliedschaft in einer Berufsvertretung wie z. B. Reichsschrifttumskammer, mitunter durch eine Denunziation. Als „Beurteiler“ wurde vor allem die jeweilige NSDAP-Ortsgruppe herangezogen, manchmal auch die Gestapo, seltener der Sicherheitsdienst der SS. (de)
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  • Ein Gau-Akt wurde während der NS-Zeit im Deutschen Reich vom Gau-Personalamt der jeweiligen Gauleitung angelegt (und zwar von der „Hauptstelle für politische Beurteilung“), wenn es zu einer politischen Beurteilung kam. Veranlasst wurde eine solche oft durch die Beantragung einer Mitgliedschaft in einer Berufsvertretung wie z. B. Reichsschrifttumskammer, mitunter durch eine Denunziation. Als „Beurteiler“ wurde vor allem die jeweilige NSDAP-Ortsgruppe herangezogen, manchmal auch die Gestapo, seltener der Sicherheitsdienst der SS. (de)
  • Ein Gau-Akt wurde während der NS-Zeit im Deutschen Reich vom Gau-Personalamt der jeweiligen Gauleitung angelegt (und zwar von der „Hauptstelle für politische Beurteilung“), wenn es zu einer politischen Beurteilung kam. Veranlasst wurde eine solche oft durch die Beantragung einer Mitgliedschaft in einer Berufsvertretung wie z. B. Reichsschrifttumskammer, mitunter durch eine Denunziation. Als „Beurteiler“ wurde vor allem die jeweilige NSDAP-Ortsgruppe herangezogen, manchmal auch die Gestapo, seltener der Sicherheitsdienst der SS. (de)
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  • Gau-Akt (de)
  • Gau-Akt (de)
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