Der Förderpreis für Bildende Kunst der Landeshauptstadt München wird seit 1947 (seit 2000 biennal) für eine künstlerisch herausragende Leistung bzw. eine ungewöhnliche künstlerische Position im Bereich Bildende Kunst vergeben. Entscheidend für die Beurteilung sind die aktuellen Leistungen und das bisherige Schaffen des Künstlers oder der Künstlerin. Für den Förderpreis kommen nur Künstler in Frage, die in München oder der Region München leben bzw. deren Schaffen mit dem Kulturleben Münchens eng verknüpft ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Vorschlagsrecht hat eine vom Stadtrat jährlich neu zu berufende Kommission, bestehend aus Fachjuroren Mitgliedern des Stadtrats. Es werden biennal zwei Preise zu jeweils 6000 Euro verliehen.

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  • Der Förderpreis für Bildende Kunst der Landeshauptstadt München wird seit 1947 (seit 2000 biennal) für eine künstlerisch herausragende Leistung bzw. eine ungewöhnliche künstlerische Position im Bereich Bildende Kunst vergeben. Entscheidend für die Beurteilung sind die aktuellen Leistungen und das bisherige Schaffen des Künstlers oder der Künstlerin. Für den Förderpreis kommen nur Künstler in Frage, die in München oder der Region München leben bzw. deren Schaffen mit dem Kulturleben Münchens eng verknüpft ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Vorschlagsrecht hat eine vom Stadtrat jährlich neu zu berufende Kommission, bestehend aus Fachjuroren Mitgliedern des Stadtrats. Es werden biennal zwei Preise zu jeweils 6000 Euro verliehen. Der Förderpreis für Bildende Kunst wird zusammen mit dem Förderpreis für Architektur, dem Förderpreis für Design, dem Förderpreis für Fotografie und dem Förderpreis für Schmuck der Landeshauptstadt München vergeben. Für jeden Bereich ist eine eigene Jury eingesetzt. Werke aller von der Jury vorgeschlagenen Künstler werden jeweils in einer Ausstellung in der städtischen Kunsthalle Lothringer13 gezeigt. (de)
  • Der Förderpreis für Bildende Kunst der Landeshauptstadt München wird seit 1947 (seit 2000 biennal) für eine künstlerisch herausragende Leistung bzw. eine ungewöhnliche künstlerische Position im Bereich Bildende Kunst vergeben. Entscheidend für die Beurteilung sind die aktuellen Leistungen und das bisherige Schaffen des Künstlers oder der Künstlerin. Für den Förderpreis kommen nur Künstler in Frage, die in München oder der Region München leben bzw. deren Schaffen mit dem Kulturleben Münchens eng verknüpft ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Vorschlagsrecht hat eine vom Stadtrat jährlich neu zu berufende Kommission, bestehend aus Fachjuroren Mitgliedern des Stadtrats. Es werden biennal zwei Preise zu jeweils 6000 Euro verliehen. Der Förderpreis für Bildende Kunst wird zusammen mit dem Förderpreis für Architektur, dem Förderpreis für Design, dem Förderpreis für Fotografie und dem Förderpreis für Schmuck der Landeshauptstadt München vergeben. Für jeden Bereich ist eine eigene Jury eingesetzt. Werke aller von der Jury vorgeschlagenen Künstler werden jeweils in einer Ausstellung in der städtischen Kunsthalle Lothringer13 gezeigt. (de)
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  • Der Förderpreis für Bildende Kunst der Landeshauptstadt München wird seit 1947 (seit 2000 biennal) für eine künstlerisch herausragende Leistung bzw. eine ungewöhnliche künstlerische Position im Bereich Bildende Kunst vergeben. Entscheidend für die Beurteilung sind die aktuellen Leistungen und das bisherige Schaffen des Künstlers oder der Künstlerin. Für den Förderpreis kommen nur Künstler in Frage, die in München oder der Region München leben bzw. deren Schaffen mit dem Kulturleben Münchens eng verknüpft ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Vorschlagsrecht hat eine vom Stadtrat jährlich neu zu berufende Kommission, bestehend aus Fachjuroren Mitgliedern des Stadtrats. Es werden biennal zwei Preise zu jeweils 6000 Euro verliehen. (de)
  • Der Förderpreis für Bildende Kunst der Landeshauptstadt München wird seit 1947 (seit 2000 biennal) für eine künstlerisch herausragende Leistung bzw. eine ungewöhnliche künstlerische Position im Bereich Bildende Kunst vergeben. Entscheidend für die Beurteilung sind die aktuellen Leistungen und das bisherige Schaffen des Künstlers oder der Künstlerin. Für den Förderpreis kommen nur Künstler in Frage, die in München oder der Region München leben bzw. deren Schaffen mit dem Kulturleben Münchens eng verknüpft ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Vorschlagsrecht hat eine vom Stadtrat jährlich neu zu berufende Kommission, bestehend aus Fachjuroren Mitgliedern des Stadtrats. Es werden biennal zwei Preise zu jeweils 6000 Euro verliehen. (de)
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