Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, vor, innerhalb und nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Rechtshandlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Bei einer Überschreitung der Frist ist die Rede von einer Verfristung. Die zur Einreichung bzw. Erhebung einer Klage anberaumte Frist wird Klagefrist genannt.

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  • Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, vor, innerhalb und nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Rechtshandlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Bei einer Überschreitung der Frist ist die Rede von einer Verfristung. Die zur Einreichung bzw. Erhebung einer Klage anberaumte Frist wird Klagefrist genannt. (de)
  • Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, vor, innerhalb und nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Rechtshandlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Bei einer Überschreitung der Frist ist die Rede von einer Verfristung. Die zur Einreichung bzw. Erhebung einer Klage anberaumte Frist wird Klagefrist genannt. (de)
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  • Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, vor, innerhalb und nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Rechtshandlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Bei einer Überschreitung der Frist ist die Rede von einer Verfristung. Die zur Einreichung bzw. Erhebung einer Klage anberaumte Frist wird Klagefrist genannt. (de)
  • Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, vor, innerhalb und nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Rechtshandlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Bei einer Überschreitung der Frist ist die Rede von einer Verfristung. Die zur Einreichung bzw. Erhebung einer Klage anberaumte Frist wird Klagefrist genannt. (de)
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