Als freiwillige oder nichtstreitige Gerichtsbarkeit bezeichnet die Schweizer Zivilprozessordnung Verfahren des Zivilrechts, die nur über eine Partei verfügen. Der Begriff der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird im Gesetz nicht definiert, aber als bekannt verwendet.

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  • Als freiwillige oder nichtstreitige Gerichtsbarkeit bezeichnet die Schweizer Zivilprozessordnung Verfahren des Zivilrechts, die nur über eine Partei verfügen. Der Begriff der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird im Gesetz nicht definiert, aber als bekannt verwendet. (de)
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  • Freiwillige Gerichtsbarkeit (Schweiz) (de)
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