Zu den Freianlagen gehört nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die Planung folgender bauliche Anlagen: * Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen * Teich ohne Dämme * flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung * einfache Durchlässe * Lärmschutzwälle * Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung * Stege und Brücken * Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr

Property Value
dbo:abstract
  • Zu den Freianlagen gehört nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die Planung folgender bauliche Anlagen: * Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen * Teich ohne Dämme * flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung * einfache Durchlässe * Lärmschutzwälle * Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung * Stege und Brücken * Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr (de)
  • Zu den Freianlagen gehört nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die Planung folgender bauliche Anlagen: * Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen * Teich ohne Dämme * flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung * einfache Durchlässe * Lärmschutzwälle * Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung * Stege und Brücken * Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr (de)
dbo:wikiPageID
  • 7017664 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 104758907 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Zu den Freianlagen gehört nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die Planung folgender bauliche Anlagen: * Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen * Teich ohne Dämme * flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung * einfache Durchlässe * Lärmschutzwälle * Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung * Stege und Brücken * Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr (de)
  • Zu den Freianlagen gehört nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die Planung folgender bauliche Anlagen: * Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen * Teich ohne Dämme * flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung * einfache Durchlässe * Lärmschutzwälle * Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung * Stege und Brücken * Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr (de)
rdfs:label
  • Freianlage (de)
  • Freianlage (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of