Als Formmangel wird im katholischen Kirchenrecht das Fehlen der für eine kirchenrechtlich gültige Eheschließung unter Katholiken erforderlichen kanonischen Eheschließungsform bezeichnet. Die für Katholiken geltende Pflicht zur Einhaltung dieser Form wird Formpflicht genannt.

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  • Als Formmangel wird im katholischen Kirchenrecht das Fehlen der für eine kirchenrechtlich gültige Eheschließung unter Katholiken erforderlichen kanonischen Eheschließungsform bezeichnet. Die für Katholiken geltende Pflicht zur Einhaltung dieser Form wird Formpflicht genannt. (de)
  • Als Formmangel wird im katholischen Kirchenrecht das Fehlen der für eine kirchenrechtlich gültige Eheschließung unter Katholiken erforderlichen kanonischen Eheschließungsform bezeichnet. Die für Katholiken geltende Pflicht zur Einhaltung dieser Form wird Formpflicht genannt. (de)
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  • Als Formmangel wird im katholischen Kirchenrecht das Fehlen der für eine kirchenrechtlich gültige Eheschließung unter Katholiken erforderlichen kanonischen Eheschließungsform bezeichnet. Die für Katholiken geltende Pflicht zur Einhaltung dieser Form wird Formpflicht genannt. (de)
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  • Formmangel (Kirchenrecht) (de)
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