Die flankierenden Maßnahmen zum Freien Personenverkehr stellen eine Politik der Europäischen Gemeinschaft dar und befassen sich mit Wanderungsbewegungen von Drittstaatsangehörigen. Insofern bilden sie einerseits einen Teil des Freien Personenverkehrs, indem sie die lediglich Unionsbürger selbst betreffende Freizügigkeit ergänzen. Andererseits dienen sie gemeinsam mit den Bestimmungen über die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen dem übergeordneten Konzept eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr umfassen die Asylgewährung, die Aufnahme von Flüchtlingen, die Visum­politik sowie die Einwanderung aus Drittstaaten.

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  • Die flankierenden Maßnahmen zum Freien Personenverkehr stellen eine Politik der Europäischen Gemeinschaft dar und befassen sich mit Wanderungsbewegungen von Drittstaatsangehörigen. Insofern bilden sie einerseits einen Teil des Freien Personenverkehrs, indem sie die lediglich Unionsbürger selbst betreffende Freizügigkeit ergänzen. Andererseits dienen sie gemeinsam mit den Bestimmungen über die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen dem übergeordneten Konzept eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr umfassen die Asylgewährung, die Aufnahme von Flüchtlingen, die Visum­politik sowie die Einwanderung aus Drittstaaten. (de)
  • Die flankierenden Maßnahmen zum Freien Personenverkehr stellen eine Politik der Europäischen Gemeinschaft dar und befassen sich mit Wanderungsbewegungen von Drittstaatsangehörigen. Insofern bilden sie einerseits einen Teil des Freien Personenverkehrs, indem sie die lediglich Unionsbürger selbst betreffende Freizügigkeit ergänzen. Andererseits dienen sie gemeinsam mit den Bestimmungen über die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen dem übergeordneten Konzept eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr umfassen die Asylgewährung, die Aufnahme von Flüchtlingen, die Visum­politik sowie die Einwanderung aus Drittstaaten. (de)
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  • Die flankierenden Maßnahmen zum Freien Personenverkehr stellen eine Politik der Europäischen Gemeinschaft dar und befassen sich mit Wanderungsbewegungen von Drittstaatsangehörigen. Insofern bilden sie einerseits einen Teil des Freien Personenverkehrs, indem sie die lediglich Unionsbürger selbst betreffende Freizügigkeit ergänzen. Andererseits dienen sie gemeinsam mit den Bestimmungen über die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen dem übergeordneten Konzept eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr umfassen die Asylgewährung, die Aufnahme von Flüchtlingen, die Visum­politik sowie die Einwanderung aus Drittstaaten. (de)
  • Die flankierenden Maßnahmen zum Freien Personenverkehr stellen eine Politik der Europäischen Gemeinschaft dar und befassen sich mit Wanderungsbewegungen von Drittstaatsangehörigen. Insofern bilden sie einerseits einen Teil des Freien Personenverkehrs, indem sie die lediglich Unionsbürger selbst betreffende Freizügigkeit ergänzen. Andererseits dienen sie gemeinsam mit den Bestimmungen über die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen dem übergeordneten Konzept eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr umfassen die Asylgewährung, die Aufnahme von Flüchtlingen, die Visum­politik sowie die Einwanderung aus Drittstaaten. (de)
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  • Flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr (de)
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