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- Die Begriffe Firmenwagen oder Dienstwagen sind gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise werden die Begriffe im Steuerrecht in Verbindung mit der Privatnutzung eines betrieblich zur Verfügung gestellten Pkws verwendet. Ein Dienstwagen kann auch ein Pkw mit oder ohne Fahrer (Chauffeur) sein, welcher Staats-Repräsentanten (Ministern, Behördenleitern) für dienstliche (und private) Zwecke gestellt wird; die private Nutzung ist dabei in der Regel nachvollziehbar zu protokollieren. Vertraglich wird regelmäßig vereinbart, dass Firmenwagen ab Freistellung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zurückzugeben sind. Wenn der Firmenwagen beschädigt wird, kann der Arbeitnehmer nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung zum Kostenersatz verpflichtet sein. (de)
- Die Begriffe Firmenwagen oder Dienstwagen sind gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise werden die Begriffe im Steuerrecht in Verbindung mit der Privatnutzung eines betrieblich zur Verfügung gestellten Pkws verwendet. Ein Dienstwagen kann auch ein Pkw mit oder ohne Fahrer (Chauffeur) sein, welcher Staats-Repräsentanten (Ministern, Behördenleitern) für dienstliche (und private) Zwecke gestellt wird; die private Nutzung ist dabei in der Regel nachvollziehbar zu protokollieren. Vertraglich wird regelmäßig vereinbart, dass Firmenwagen ab Freistellung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zurückzugeben sind. Wenn der Firmenwagen beschädigt wird, kann der Arbeitnehmer nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung zum Kostenersatz verpflichtet sein. (de)
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- Die Begriffe Firmenwagen oder Dienstwagen sind gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise werden die Begriffe im Steuerrecht in Verbindung mit der Privatnutzung eines betrieblich zur Verfügung gestellten Pkws verwendet. Ein Dienstwagen kann auch ein Pkw mit oder ohne Fahrer (Chauffeur) sein, welcher Staats-Repräsentanten (Ministern, Behördenleitern) für dienstliche (und private) Zwecke gestellt wird; die private Nutzung ist dabei in der Regel nachvollziehbar zu protokollieren. (de)
- Die Begriffe Firmenwagen oder Dienstwagen sind gesetzlich nicht definiert. Üblicherweise werden die Begriffe im Steuerrecht in Verbindung mit der Privatnutzung eines betrieblich zur Verfügung gestellten Pkws verwendet. Ein Dienstwagen kann auch ein Pkw mit oder ohne Fahrer (Chauffeur) sein, welcher Staats-Repräsentanten (Ministern, Behördenleitern) für dienstliche (und private) Zwecke gestellt wird; die private Nutzung ist dabei in der Regel nachvollziehbar zu protokollieren. (de)
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- Firmenwagen (de)
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