„Fall Görgülü“ ist die zusammenfassende Bezeichnung für mehrere deutsche Familienrechtsstreitigkeiten, in welchen ein in Deutschland lebender türkischer Staatsbürger, Kazim Görgülü, über Jahre hinweg um die elterliche Sorge für seinen Sohn sowie um ein Umgangsrecht mit ihm stritt.

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  • „Fall Görgülü“ ist die zusammenfassende Bezeichnung für mehrere deutsche Familienrechtsstreitigkeiten, in welchen ein in Deutschland lebender türkischer Staatsbürger, Kazim Görgülü, über Jahre hinweg um die elterliche Sorge für seinen Sohn sowie um ein Umgangsrecht mit ihm stritt. Die deutsche Mutter hatte den Sohn nach der Geburt einseitig und ohne Görgülüs Zustimmung zur Adoption freigegeben. Görgülü und die Kindesmutter waren nicht miteinander verheiratet. Der Fall erregte Aufsehen, weil Entscheidungen des Amtsgerichts Wittenberg zu Gunsten Görgülüs immer wieder vom Oberlandesgericht Naumburg aufgehoben wurden. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, weitere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg wurden vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Letztlich wurden die beteiligten Richter des Oberlandesgerichts Naumburg sogar wegen Rechtsbeugung angeklagt. Von weitreichender Bedeutung in diesem ab 1999 anhängigen Fall ist zum einen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verpflichtung deutscher Gerichte, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen, und zum anderen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen, unter denen ein nichtehelicher Vater die alleinige elterliche Sorge für sein Kind erhalten kann, wenn die Mutter das Kind zur Adoption freigegeben hat. Ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg im Strafverfahren gegen die wegen Rechtsbeugung angeklagten Richter. (de)
  • „Fall Görgülü“ ist die zusammenfassende Bezeichnung für mehrere deutsche Familienrechtsstreitigkeiten, in welchen ein in Deutschland lebender türkischer Staatsbürger, Kazim Görgülü, über Jahre hinweg um die elterliche Sorge für seinen Sohn sowie um ein Umgangsrecht mit ihm stritt. Die deutsche Mutter hatte den Sohn nach der Geburt einseitig und ohne Görgülüs Zustimmung zur Adoption freigegeben. Görgülü und die Kindesmutter waren nicht miteinander verheiratet. Der Fall erregte Aufsehen, weil Entscheidungen des Amtsgerichts Wittenberg zu Gunsten Görgülüs immer wieder vom Oberlandesgericht Naumburg aufgehoben wurden. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar, weitere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg wurden vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Letztlich wurden die beteiligten Richter des Oberlandesgerichts Naumburg sogar wegen Rechtsbeugung angeklagt. Von weitreichender Bedeutung in diesem ab 1999 anhängigen Fall ist zum einen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verpflichtung deutscher Gerichte, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen, und zum anderen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen, unter denen ein nichtehelicher Vater die alleinige elterliche Sorge für sein Kind erhalten kann, wenn die Mutter das Kind zur Adoption freigegeben hat. Ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg im Strafverfahren gegen die wegen Rechtsbeugung angeklagten Richter. (de)
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  • Fall Görgülü (de)
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