Der FDGB-Feriendienst war eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der DDR. Er vermittelte den Werktätigen des Landes subventionierte Urlaubsreisen im Inland. Der FDGB-Feriendienst entstand 1947. Die Finanzierung erfolgte aus Beiträgen des FDGB und der Teilnehmer sowie den Staatshaushalt. Dieser trug etwa 1989 direkt und indirekt 550 mio Mark bei.

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  • Der FDGB-Feriendienst war eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der DDR. Er vermittelte den Werktätigen des Landes subventionierte Urlaubsreisen im Inland. Der FDGB-Feriendienst entstand 1947. Schon in der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Erholungsurlaub für die Menschen staatlicherseits organisiert; KdF war hier tätig. Davor gab es organisierte Reisen der Gewerkschaftsbewegung in der Weimarer Republik.Der Tourismus in der DDR entwickelte sich gemäß der Vorgaben durch die SED nicht parallel zu Westdeutschland und Westeuropa, sondern nahm sich die Sowjetunion zum Vorbild. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik sah den bezahlten Jahresurlaub vor. Es gab in der DDR nicht die Entwicklung zur Pauschalreise ins europäische Ausland sowie in Hotels und Ferienwohnungen, sondern man versuchte, Verdienste für Betrieb und Partei zu belohnen. So ließ man in den ersten Jahren keinen Familienurlaub mit Kindern zu und das Angebot für Rentner war sehr gering und erst ab 1977 gegeben. Entsprechend war es wohl nie geplant und wirtschaftlich wohl auch nicht möglich, das Angebot an subventionierten Reisen so zu erhöhen, dass alle Nachfrager hätten bedient werden können. Partei und Staat schufen im Frühjahr 1953 durch die Aktion Rose mit ihren Beschlagnahmen von Gebäuden an der Ostsee, besonders auf Rügen, die erweiterte Basis für den FDGB-Feriendienst. Der FDGB hatte im System der DDR nicht die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder in finanzieller und sozialer Hinsicht zu vertreten; er war eine Massenorganisation mit faktischer Pflichtmitgliedschaft. Der FDGB-Feriendienst war einer der Anbieter von Urlaubsreisen neben den Betrieben und den staatlichen Campingplätzen. Im Jahr 1984 boten die Betriebe z. B. 413.000 Ferienplätze, der FDGB 135.900. Er hatte viele kleinere Objekte (bis 50 Zimmer) in seinem Besitz und beschäftigte dort zahlreiche Mitarbeiter. Neben der Ostseeküste war auch das Erzgebirge, das Vogtland, der Thüringer Wald, das Elbsandsteingebirge und der Harz ein Schwerpunkt der Sommererholung. Die Ferienschecks wurden auf Ebene der Betriebe vergeben. Der Feriendienst betrieb die FDGB-Urlauberschiffe MS Arkona, Fritz Heckert und MS Völkerfreundschaft. Die Nachfrage nach Urlaubsreisen war groß; die Bevölkerung der DDR orientierte sich aufgrund ihres Medienkonsums an den Verhältnissen in der Bundesrepublik. Urlaub im relativen Luxus war einige Zeit etwa im Warnemünder Hotel Neptun sowie in den Interhotels möglich, bis die Devisenknappheit eine Änderung erforderte; auch die Urlaubsplätze auf den insgesamt drei Kreuzfahrtschiffen waren sehr begrenzt (1962: 16.500 Personen, 1969: 4.000, 1989: 9.300). Die Finanzierung erfolgte aus Beiträgen des FDGB und der Teilnehmer sowie den Staatshaushalt. Dieser trug etwa 1989 direkt und indirekt 550 mio Mark bei. Politisch gesehen sollte der FDGB-Feriendienst die Verhältnisse stabilisieren; auf der anderen Seite wurde jeder Mangel am "vom Staat" organisierten Urlaub dem SED-Staat angelastet und es kam zu zahlreichen Eingaben. Der einzelne Urlauber konnte so "der Diktatur Grenzen aufzeigen". (de)
  • Der FDGB-Feriendienst war eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der DDR. Er vermittelte den Werktätigen des Landes subventionierte Urlaubsreisen im Inland. Der FDGB-Feriendienst entstand 1947. Schon in der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Erholungsurlaub für die Menschen staatlicherseits organisiert; KdF war hier tätig. Davor gab es organisierte Reisen der Gewerkschaftsbewegung in der Weimarer Republik.Der Tourismus in der DDR entwickelte sich gemäß der Vorgaben durch die SED nicht parallel zu Westdeutschland und Westeuropa, sondern nahm sich die Sowjetunion zum Vorbild. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik sah den bezahlten Jahresurlaub vor. Es gab in der DDR nicht die Entwicklung zur Pauschalreise ins europäische Ausland sowie in Hotels und Ferienwohnungen, sondern man versuchte, Verdienste für Betrieb und Partei zu belohnen. So ließ man in den ersten Jahren keinen Familienurlaub mit Kindern zu und das Angebot für Rentner war sehr gering und erst ab 1977 gegeben. Entsprechend war es wohl nie geplant und wirtschaftlich wohl auch nicht möglich, das Angebot an subventionierten Reisen so zu erhöhen, dass alle Nachfrager hätten bedient werden können. Partei und Staat schufen im Frühjahr 1953 durch die Aktion Rose mit ihren Beschlagnahmen von Gebäuden an der Ostsee, besonders auf Rügen, die erweiterte Basis für den FDGB-Feriendienst. Der FDGB hatte im System der DDR nicht die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder in finanzieller und sozialer Hinsicht zu vertreten; er war eine Massenorganisation mit faktischer Pflichtmitgliedschaft. Der FDGB-Feriendienst war einer der Anbieter von Urlaubsreisen neben den Betrieben und den staatlichen Campingplätzen. Im Jahr 1984 boten die Betriebe z. B. 413.000 Ferienplätze, der FDGB 135.900. Er hatte viele kleinere Objekte (bis 50 Zimmer) in seinem Besitz und beschäftigte dort zahlreiche Mitarbeiter. Neben der Ostseeküste war auch das Erzgebirge, das Vogtland, der Thüringer Wald, das Elbsandsteingebirge und der Harz ein Schwerpunkt der Sommererholung. Die Ferienschecks wurden auf Ebene der Betriebe vergeben. Der Feriendienst betrieb die FDGB-Urlauberschiffe MS Arkona, Fritz Heckert und MS Völkerfreundschaft. Die Nachfrage nach Urlaubsreisen war groß; die Bevölkerung der DDR orientierte sich aufgrund ihres Medienkonsums an den Verhältnissen in der Bundesrepublik. Urlaub im relativen Luxus war einige Zeit etwa im Warnemünder Hotel Neptun sowie in den Interhotels möglich, bis die Devisenknappheit eine Änderung erforderte; auch die Urlaubsplätze auf den insgesamt drei Kreuzfahrtschiffen waren sehr begrenzt (1962: 16.500 Personen, 1969: 4.000, 1989: 9.300). Die Finanzierung erfolgte aus Beiträgen des FDGB und der Teilnehmer sowie den Staatshaushalt. Dieser trug etwa 1989 direkt und indirekt 550 mio Mark bei. Politisch gesehen sollte der FDGB-Feriendienst die Verhältnisse stabilisieren; auf der anderen Seite wurde jeder Mangel am "vom Staat" organisierten Urlaub dem SED-Staat angelastet und es kam zu zahlreichen Eingaben. Der einzelne Urlauber konnte so "der Diktatur Grenzen aufzeigen". (de)
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  • Der FDGB-Feriendienst war eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der DDR. Er vermittelte den Werktätigen des Landes subventionierte Urlaubsreisen im Inland. Der FDGB-Feriendienst entstand 1947. Die Finanzierung erfolgte aus Beiträgen des FDGB und der Teilnehmer sowie den Staatshaushalt. Dieser trug etwa 1989 direkt und indirekt 550 mio Mark bei. (de)
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