Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die sie den äußersten Rändern des politischen Spektrums zuordnen. Der Begriff ersetzte an vielen Stellen den bis dahin gebräuchlichen Begriff Radikalismus. Behörden verwenden ihn unter anderem, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) zu benennen. Für den deutschen Verfassungsschutz hat der Begriff eine normative und abwertende Funktion.

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  • Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die sie den äußersten Rändern des politischen Spektrums zuordnen. Der Begriff ersetzte an vielen Stellen den bis dahin gebräuchlichen Begriff Radikalismus. Behörden verwenden ihn unter anderem, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) zu benennen. Für den deutschen Verfassungsschutz hat der Begriff eine normative und abwertende Funktion. Definition und Anwendung des in der Politikwissenschaft etablierten Begriffs sind umstritten. Besonders diskutiert wird, inwieweit er als Oberbegriff für Linksextremismus und Rechtsextremismus geeignet ist. (de)
  • Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die sie den äußersten Rändern des politischen Spektrums zuordnen. Der Begriff ersetzte an vielen Stellen den bis dahin gebräuchlichen Begriff Radikalismus. Behörden verwenden ihn unter anderem, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) zu benennen. Für den deutschen Verfassungsschutz hat der Begriff eine normative und abwertende Funktion. Definition und Anwendung des in der Politikwissenschaft etablierten Begriffs sind umstritten. Besonders diskutiert wird, inwieweit er als Oberbegriff für Linksextremismus und Rechtsextremismus geeignet ist. (de)
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  • Claus Leggewie und Horst Meier
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  • Aufsätze zur Extremismustheorie
  • Eben weil im Kern des Vorwurfs kein objektiv beurteilbares Verhalten, sondern politische Kommunikation steht: das Vertreten von Zielen, die nur deshalb falsch und schädlich sein sollen, weil sie inhaltlich mit einer idealtypisch formulierten Grundordnung kollidieren. Anders gesagt: Verfassungsfeindschaft wird mit anstößigen Gesinnungen und Meinungen begründet. Hier, im Zentrum des ideologischen Verfassungsschutzes, rächt sich, dass der Begriff des hiesigen Extremismus nicht an ein gewaltsames Verhalten gekoppelt wird, sondern dass man eine rein politisch bestimmte Definition ausreichen lässt. Praktisch gesehen ist daher die hierzulande übliche Ächtung von Extremisten nichts anderes als die politische Ideologie einer Mitte, die über die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfügt und waltet. Dass es einer demokratischen Regierung grundsätzlich nicht erlaubt ist, einzelne Abweichler als Extremisten zu überwachen oder missliebige Oppositionsparteien infiltrieren zu lassen, kommt den Adepten der „streitbaren“ Ideologie nicht in den Sinn. Auch fällt nicht weiter auf, dass mit Hilfe einer Formel, die ausdrücklich die „Chancengleichheit für alle politischen Parteien“ postuliert, missliebige Opposition diskriminiert wird. Die hypertrophe Prävention der „streitbaren“ Demokratie funktioniert hierzulande so: Das Recht auf Opposition wird geschützt, indem man bestimmte Oppositionsparteien verbietet, die eines Tages das Recht auf Opposition beeinträchtigen könnten.
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  • Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die sie den äußersten Rändern des politischen Spektrums zuordnen. Der Begriff ersetzte an vielen Stellen den bis dahin gebräuchlichen Begriff Radikalismus. Behörden verwenden ihn unter anderem, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) zu benennen. Für den deutschen Verfassungsschutz hat der Begriff eine normative und abwertende Funktion. (de)
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  • Extremismus (de)
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