Exogamie (altgriechisch éxō „außen, heraus“, gámos „Hochzeit“: Außenheirat) bezeichnet in der Ethnosoziologie eine Heiratsregel, die Eheschließungen außerhalb der eigenen sozialen Gruppe bevorzugt oder vorschreibt, der Partner soll beispielsweise aus einer anderen Großfamilie, Abstammungsgruppe, Stammesgruppe oder sozialen Schicht kommen. Ihr Gegenteil ist die Endogamie, bei der innerhalb der eigenen Gruppe geheiratet wird oder werden soll, beispielsweise bei der Bintʿamm-Heirat im arabischen Kulturraum. Beide Regeln gründen auf jeweiligen moralischen, religiösen oder rechtlichen Vorstellungen von der eigenen und der anderen Gruppenzugehörigkeit und welchen Gruppen heiratsfähige Personen angehören.

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  • Exogamie (altgriechisch éxō „außen, heraus“, gámos „Hochzeit“: Außenheirat) bezeichnet in der Ethnosoziologie eine Heiratsregel, die Eheschließungen außerhalb der eigenen sozialen Gruppe bevorzugt oder vorschreibt, der Partner soll beispielsweise aus einer anderen Großfamilie, Abstammungsgruppe, Stammesgruppe oder sozialen Schicht kommen. Ihr Gegenteil ist die Endogamie, bei der innerhalb der eigenen Gruppe geheiratet wird oder werden soll, beispielsweise bei der Bintʿamm-Heirat im arabischen Kulturraum. Beide Regeln gründen auf jeweiligen moralischen, religiösen oder rechtlichen Vorstellungen von der eigenen und der anderen Gruppenzugehörigkeit und welchen Gruppen heiratsfähige Personen angehören. Wie alle Heiratsregeln kann Exogamie als Sollerwartung (präferentiell) oder als vorgeschriebene Norm (präskriptiv) wirken. Bei einem Exogamiegebot werden Heiraten innerhalb der gleichen Gruppe nicht geduldet und ein Exogamiebruch wird mit dem Ausschluss aus der Gruppe oder sogar dem Tode bestraft (so früher beim Tolai-Volk in Papua-Neuguinea). Solche Heiratsverbote müssen aber unverheirateten Mitgliedern nicht verbieten, sexuelle Partnerschaften mit Angehörigen der eigenen Gruppe einzugehen. Die Exogamieregel kann grundsätzlich enger oder weiter gefasst sein und sich auf die nahen Verwandten oder auf weiter entfernte Verwandtschaft beziehen, beispielsweise den Clan oder eine örtliche Gruppierung (siehe auch Anisogamie: Heirat außerhalb der eigenen sozioökonomischen Statusgruppe). Da fast alle der weltweit erfassten 1300 indigenen Völker und Ethnien der Inzestschranke gegenüber leiblichen Eltern und Geschwistern folgen, bezeichnet exogam nicht das übliche „Hinausheiraten“ aus der eigenen Kernfamilie. Exogamie bezieht sich auf größere Gruppierungen wie beispielsweise Abstammungsgruppen (Lineages) oder ganze Erblinien (Moieties), die sich als soziale Einheit verstehen und Heiraten innerhalb ihrer Gemeinschaft nicht erlauben. So kann das gegenseitige exogame Heiraten zwischen zwei (oder mehreren) Gruppen zur Grundlage ihrer Allianzbildung werden, die eine weitergehende Zusammenarbeit beinhaltet. Fast immer existieren in Gruppen und Gesellschaften gleichzeitig mit exogamen Bestimmungen auch (übergeordnete) endogame Heiratsregeln, die sich auf örtliche, wirtschaftliche, politische, religiöse, ethnische oder andere Zugehörigkeiten beziehen, manchmal auch auf die Abstammung von einem gemeinsamen Vorfahren: Während der Ehepartner nicht aus der eigenen sozialen Untergruppe kommen darf, soll er aber grundsätzlich der gleichen Gemeinschaft angehören, beispielsweise auch jüdischen Glaubens sein oder zur selben Kaste gehören (siehe auch Isogamie: Heiraten innerhalb der gleichen Schicht). (de)
  • Exogamie (altgriechisch éxō „außen, heraus“, gámos „Hochzeit“: Außenheirat) bezeichnet in der Ethnosoziologie eine Heiratsregel, die Eheschließungen außerhalb der eigenen sozialen Gruppe bevorzugt oder vorschreibt, der Partner soll beispielsweise aus einer anderen Großfamilie, Abstammungsgruppe, Stammesgruppe oder sozialen Schicht kommen. Ihr Gegenteil ist die Endogamie, bei der innerhalb der eigenen Gruppe geheiratet wird oder werden soll, beispielsweise bei der Bintʿamm-Heirat im arabischen Kulturraum. Beide Regeln gründen auf jeweiligen moralischen, religiösen oder rechtlichen Vorstellungen von der eigenen und der anderen Gruppenzugehörigkeit und welchen Gruppen heiratsfähige Personen angehören. Wie alle Heiratsregeln kann Exogamie als Sollerwartung (präferentiell) oder als vorgeschriebene Norm (präskriptiv) wirken. Bei einem Exogamiegebot werden Heiraten innerhalb der gleichen Gruppe nicht geduldet und ein Exogamiebruch wird mit dem Ausschluss aus der Gruppe oder sogar dem Tode bestraft (so früher beim Tolai-Volk in Papua-Neuguinea). Solche Heiratsverbote müssen aber unverheirateten Mitgliedern nicht verbieten, sexuelle Partnerschaften mit Angehörigen der eigenen Gruppe einzugehen. Die Exogamieregel kann grundsätzlich enger oder weiter gefasst sein und sich auf die nahen Verwandten oder auf weiter entfernte Verwandtschaft beziehen, beispielsweise den Clan oder eine örtliche Gruppierung (siehe auch Anisogamie: Heirat außerhalb der eigenen sozioökonomischen Statusgruppe). Da fast alle der weltweit erfassten 1300 indigenen Völker und Ethnien der Inzestschranke gegenüber leiblichen Eltern und Geschwistern folgen, bezeichnet exogam nicht das übliche „Hinausheiraten“ aus der eigenen Kernfamilie. Exogamie bezieht sich auf größere Gruppierungen wie beispielsweise Abstammungsgruppen (Lineages) oder ganze Erblinien (Moieties), die sich als soziale Einheit verstehen und Heiraten innerhalb ihrer Gemeinschaft nicht erlauben. So kann das gegenseitige exogame Heiraten zwischen zwei (oder mehreren) Gruppen zur Grundlage ihrer Allianzbildung werden, die eine weitergehende Zusammenarbeit beinhaltet. Fast immer existieren in Gruppen und Gesellschaften gleichzeitig mit exogamen Bestimmungen auch (übergeordnete) endogame Heiratsregeln, die sich auf örtliche, wirtschaftliche, politische, religiöse, ethnische oder andere Zugehörigkeiten beziehen, manchmal auch auf die Abstammung von einem gemeinsamen Vorfahren: Während der Ehepartner nicht aus der eigenen sozialen Untergruppe kommen darf, soll er aber grundsätzlich der gleichen Gemeinschaft angehören, beispielsweise auch jüdischen Glaubens sein oder zur selben Kaste gehören (siehe auch Isogamie: Heiraten innerhalb der gleichen Schicht). (de)
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  • Helmut Lukas, Vera Schindler, Johann Stockinger
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  • Department of Anthropology, University of Manitoba, Kanada
  • Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien
  • Teil 3/5, Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien
  • LoveToKnow
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  • vertiefende Anmerkungen, mit Quellenangaben
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  • Heiratsformen, Heiratsregeln und Gütertransaktionen rund um die Verheiratung
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  • Exogamy and Incest Prohibitions
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  • Tutorial: Kinship and Social Organization
  • Einführung in die Formen der sozialen Organisation
  • Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie
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  • Exogamie (altgriechisch éxō „außen, heraus“, gámos „Hochzeit“: Außenheirat) bezeichnet in der Ethnosoziologie eine Heiratsregel, die Eheschließungen außerhalb der eigenen sozialen Gruppe bevorzugt oder vorschreibt, der Partner soll beispielsweise aus einer anderen Großfamilie, Abstammungsgruppe, Stammesgruppe oder sozialen Schicht kommen. Ihr Gegenteil ist die Endogamie, bei der innerhalb der eigenen Gruppe geheiratet wird oder werden soll, beispielsweise bei der Bintʿamm-Heirat im arabischen Kulturraum. Beide Regeln gründen auf jeweiligen moralischen, religiösen oder rechtlichen Vorstellungen von der eigenen und der anderen Gruppenzugehörigkeit und welchen Gruppen heiratsfähige Personen angehören. (de)
  • Exogamie (altgriechisch éxō „außen, heraus“, gámos „Hochzeit“: Außenheirat) bezeichnet in der Ethnosoziologie eine Heiratsregel, die Eheschließungen außerhalb der eigenen sozialen Gruppe bevorzugt oder vorschreibt, der Partner soll beispielsweise aus einer anderen Großfamilie, Abstammungsgruppe, Stammesgruppe oder sozialen Schicht kommen. Ihr Gegenteil ist die Endogamie, bei der innerhalb der eigenen Gruppe geheiratet wird oder werden soll, beispielsweise bei der Bintʿamm-Heirat im arabischen Kulturraum. Beide Regeln gründen auf jeweiligen moralischen, religiösen oder rechtlichen Vorstellungen von der eigenen und der anderen Gruppenzugehörigkeit und welchen Gruppen heiratsfähige Personen angehören. (de)
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  • Exogamie (de)
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