Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa. Der Begriff gilt als Abbild , und . Man unterscheidet zwischen Europarecht im weiteren Sinne und Europarecht im engeren Sinne. Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Union, auch Unionsrecht genannt, sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, die mit der EU institutionell verbunden ist. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus auch das Recht der anderen europäischen internationalen Organisationen.

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  • Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa. Der Begriff gilt als Abbild , und . Man unterscheidet zwischen Europarecht im weiteren Sinne und Europarecht im engeren Sinne. Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Union, auch Unionsrecht genannt, sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, die mit der EU institutionell verbunden ist. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus auch das Recht der anderen europäischen internationalen Organisationen. Es kann, wie der nach Art. 6 EU-Vertrag beabsichtigte Beitritt der EU zur EMRK des Europarates zeigt, keine klare und widerspruchsfreie Trennung zwischen beiden Ordnungen des Europarechts gezogen werden. (Europäische) Integration als „Zustand, Prozeß und Ziel“ ist ein ständiger Veränderung unterworfener, evolutiver Vorgang. Die dem Europarecht zugrunde liegende Regelungsmaterie Europa ist und bleibt vorläufig eine „Baustelle“. (de)
  • Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa. Der Begriff gilt als Abbild , und . Man unterscheidet zwischen Europarecht im weiteren Sinne und Europarecht im engeren Sinne. Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Union, auch Unionsrecht genannt, sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, die mit der EU institutionell verbunden ist. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus auch das Recht der anderen europäischen internationalen Organisationen. Es kann, wie der nach Art. 6 EU-Vertrag beabsichtigte Beitritt der EU zur EMRK des Europarates zeigt, keine klare und widerspruchsfreie Trennung zwischen beiden Ordnungen des Europarechts gezogen werden. (Europäische) Integration als „Zustand, Prozeß und Ziel“ ist ein ständiger Veränderung unterworfener, evolutiver Vorgang. Die dem Europarecht zugrunde liegende Regelungsmaterie Europa ist und bleibt vorläufig eine „Baustelle“. (de)
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  • Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa. Der Begriff gilt als Abbild , und . Man unterscheidet zwischen Europarecht im weiteren Sinne und Europarecht im engeren Sinne. Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Union, auch Unionsrecht genannt, sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, die mit der EU institutionell verbunden ist. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus auch das Recht der anderen europäischen internationalen Organisationen. (de)
  • Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa. Der Begriff gilt als Abbild , und . Man unterscheidet zwischen Europarecht im weiteren Sinne und Europarecht im engeren Sinne. Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Union, auch Unionsrecht genannt, sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, die mit der EU institutionell verbunden ist. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus auch das Recht der anderen europäischen internationalen Organisationen. (de)
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