Ethikkommissionen sind von deutschen Universitäten, Landesärztekammern und Bundesländern eingerichtete Kommissionen, die Wissenschaftler in ethischer und rechtlicher Hinsicht beraten, kontrollieren und beaufsichtigen sollen, die medizinische Forschung am lebenden und am verstorbenen Menschen planen. Sie sollen so Rechte und Sicherheit der Probanden im Sinne der Deklaration von Helsinki schützen. Einige Kommissionen beurteilen auch Tierversuche. Ärzte sind durch ihre Berufsordnung (§ 15 MBO) verpflichtet, das jeweils zuständige Gremium zu konsultieren. Universitätsinterne Vorschriften legen das in der Regel auch für nichtärztliche Forscher fest. Für klinische Prüfungen von Arzneimitteln (§§ 40,42 AMG) und Medizinprodukten (§§ 20,22 MPG) sind die Ethikkommissionen der Länder die zuständigen

Property Value
dbo:abstract
  • Ethikkommissionen sind von deutschen Universitäten, Landesärztekammern und Bundesländern eingerichtete Kommissionen, die Wissenschaftler in ethischer und rechtlicher Hinsicht beraten, kontrollieren und beaufsichtigen sollen, die medizinische Forschung am lebenden und am verstorbenen Menschen planen. Sie sollen so Rechte und Sicherheit der Probanden im Sinne der Deklaration von Helsinki schützen. Einige Kommissionen beurteilen auch Tierversuche. Ärzte sind durch ihre Berufsordnung (§ 15 MBO) verpflichtet, das jeweils zuständige Gremium zu konsultieren. Universitätsinterne Vorschriften legen das in der Regel auch für nichtärztliche Forscher fest. Für klinische Prüfungen von Arzneimitteln (§§ 40,42 AMG) und Medizinprodukten (§§ 20,22 MPG) sind die Ethikkommissionen der Länder die zuständigen Genehmigungsbehörden. Auch für Versuche mit ionisierender Strahlung ist ihre Zustimmung notwendig (§§ 24, 92 StrSchV, §§ 28b, 28g RöV). Mitglieder sind in der Regel Mediziner, Naturwissenschaftler, Juristen, Philosophen und Theologen. So setzte sich 2016 die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer aus 8 Medizinern und Naturwissenschaftlern sowie 8 Mitgliedern anderer Fakultäten zusammen. Die Ethikkommissionen erstellen ein schriftliches Votum für oder gegen das beantragte Forschungsvorhaben. (de)
  • Ethikkommissionen sind von deutschen Universitäten, Landesärztekammern und Bundesländern eingerichtete Kommissionen, die Wissenschaftler in ethischer und rechtlicher Hinsicht beraten, kontrollieren und beaufsichtigen sollen, die medizinische Forschung am lebenden und am verstorbenen Menschen planen. Sie sollen so Rechte und Sicherheit der Probanden im Sinne der Deklaration von Helsinki schützen. Einige Kommissionen beurteilen auch Tierversuche. Ärzte sind durch ihre Berufsordnung (§ 15 MBO) verpflichtet, das jeweils zuständige Gremium zu konsultieren. Universitätsinterne Vorschriften legen das in der Regel auch für nichtärztliche Forscher fest. Für klinische Prüfungen von Arzneimitteln (§§ 40,42 AMG) und Medizinprodukten (§§ 20,22 MPG) sind die Ethikkommissionen der Länder die zuständigen Genehmigungsbehörden. Auch für Versuche mit ionisierender Strahlung ist ihre Zustimmung notwendig (§§ 24, 92 StrSchV, §§ 28b, 28g RöV). Mitglieder sind in der Regel Mediziner, Naturwissenschaftler, Juristen, Philosophen und Theologen. So setzte sich 2016 die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer aus 8 Medizinern und Naturwissenschaftlern sowie 8 Mitgliedern anderer Fakultäten zusammen. Die Ethikkommissionen erstellen ein schriftliches Votum für oder gegen das beantragte Forschungsvorhaben. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 328359 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156369821 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Ethikkommissionen sind von deutschen Universitäten, Landesärztekammern und Bundesländern eingerichtete Kommissionen, die Wissenschaftler in ethischer und rechtlicher Hinsicht beraten, kontrollieren und beaufsichtigen sollen, die medizinische Forschung am lebenden und am verstorbenen Menschen planen. Sie sollen so Rechte und Sicherheit der Probanden im Sinne der Deklaration von Helsinki schützen. Einige Kommissionen beurteilen auch Tierversuche. Ärzte sind durch ihre Berufsordnung (§ 15 MBO) verpflichtet, das jeweils zuständige Gremium zu konsultieren. Universitätsinterne Vorschriften legen das in der Regel auch für nichtärztliche Forscher fest. Für klinische Prüfungen von Arzneimitteln (§§ 40,42 AMG) und Medizinprodukten (§§ 20,22 MPG) sind die Ethikkommissionen der Länder die zuständigen (de)
  • Ethikkommissionen sind von deutschen Universitäten, Landesärztekammern und Bundesländern eingerichtete Kommissionen, die Wissenschaftler in ethischer und rechtlicher Hinsicht beraten, kontrollieren und beaufsichtigen sollen, die medizinische Forschung am lebenden und am verstorbenen Menschen planen. Sie sollen so Rechte und Sicherheit der Probanden im Sinne der Deklaration von Helsinki schützen. Einige Kommissionen beurteilen auch Tierversuche. Ärzte sind durch ihre Berufsordnung (§ 15 MBO) verpflichtet, das jeweils zuständige Gremium zu konsultieren. Universitätsinterne Vorschriften legen das in der Regel auch für nichtärztliche Forscher fest. Für klinische Prüfungen von Arzneimitteln (§§ 40,42 AMG) und Medizinprodukten (§§ 20,22 MPG) sind die Ethikkommissionen der Länder die zuständigen (de)
rdfs:label
  • Ethikkommission (de)
  • Ethikkommission (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of