Unter einem Erzieherprivileg wird das Privileg (Vorrecht) der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten verstanden, über die Richtigkeit einer Handlung oder Entscheidung zu urteilen, welche die Erziehung eines Kindes betrifft. Dieses Recht gilt nur, solange die Eltern ihre gesetzlich definierte Erziehungspflicht nicht grob verletzen.

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  • Unter einem Erzieherprivileg wird das Privileg (Vorrecht) der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten verstanden, über die Richtigkeit einer Handlung oder Entscheidung zu urteilen, welche die Erziehung eines Kindes betrifft. Dieses Recht gilt nur, solange die Eltern ihre gesetzlich definierte Erziehungspflicht nicht grob verletzen. Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen dürfen allerdings pädagogische Maßnahmen des Lehrers nicht für ungültig erklären. Um eine Entscheidung der Lehrkraft zu verhindern, steht ihnen nur die Möglichkeit zu, sich bei der Schulleitung zu beschweren oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben, über welche die Schulaufsichtsbehörde dann entscheidet (Art. 17 im Grundgesetz). (de)
  • Unter einem Erzieherprivileg wird das Privileg (Vorrecht) der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten verstanden, über die Richtigkeit einer Handlung oder Entscheidung zu urteilen, welche die Erziehung eines Kindes betrifft. Dieses Recht gilt nur, solange die Eltern ihre gesetzlich definierte Erziehungspflicht nicht grob verletzen. Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen dürfen allerdings pädagogische Maßnahmen des Lehrers nicht für ungültig erklären. Um eine Entscheidung der Lehrkraft zu verhindern, steht ihnen nur die Möglichkeit zu, sich bei der Schulleitung zu beschweren oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben, über welche die Schulaufsichtsbehörde dann entscheidet (Art. 17 im Grundgesetz). (de)
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  • Unter einem Erzieherprivileg wird das Privileg (Vorrecht) der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten verstanden, über die Richtigkeit einer Handlung oder Entscheidung zu urteilen, welche die Erziehung eines Kindes betrifft. Dieses Recht gilt nur, solange die Eltern ihre gesetzlich definierte Erziehungspflicht nicht grob verletzen. (de)
  • Unter einem Erzieherprivileg wird das Privileg (Vorrecht) der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten verstanden, über die Richtigkeit einer Handlung oder Entscheidung zu urteilen, welche die Erziehung eines Kindes betrifft. Dieses Recht gilt nur, solange die Eltern ihre gesetzlich definierte Erziehungspflicht nicht grob verletzen. (de)
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  • Erzieherprivileg (de)
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