Als Erwerbsnebenkosten oder Anschaffungsnebenkosten werden alle beim Erwerb eines Grundstückes zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallenden Kosten, z. B. Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen bezeichnet.

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  • Als Erwerbsnebenkosten oder Anschaffungsnebenkosten werden alle beim Erwerb eines Grundstückes zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallenden Kosten, z. B. Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen bezeichnet. (de)
  • Als Erwerbsnebenkosten oder Anschaffungsnebenkosten werden alle beim Erwerb eines Grundstückes zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallenden Kosten, z. B. Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen bezeichnet. (de)
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  • Als Erwerbsnebenkosten oder Anschaffungsnebenkosten werden alle beim Erwerb eines Grundstückes zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallenden Kosten, z. B. Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen bezeichnet. (de)
  • Als Erwerbsnebenkosten oder Anschaffungsnebenkosten werden alle beim Erwerb eines Grundstückes zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallenden Kosten, z. B. Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen bezeichnet. (de)
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  • Erwerbskosten (de)
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