Ein Erwerbsberechtiger im Sinne des deutschen Waffenrechtes ist der Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Verbunden mit dem Eintrag der Waffe in der Waffenbesitzkarte kann auch die Erwerbsberechtigung für die entsprechende Munition erteilt werden. Nach dem Waffenrecht müssen Verkaufsanzeigen für legal erwerbliche Waffen in Deutschland mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden, dazu wird meist die Abkürzung EWB verwendet.

Property Value
dbo:abstract
  • Ein Erwerbsberechtiger im Sinne des deutschen Waffenrechtes ist der Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Verbunden mit dem Eintrag der Waffe in der Waffenbesitzkarte kann auch die Erwerbsberechtigung für die entsprechende Munition erteilt werden. Nach dem Waffenrecht müssen Verkaufsanzeigen für legal erwerbliche Waffen in Deutschland mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden, dazu wird meist die Abkürzung EWB verwendet. (de)
  • Ein Erwerbsberechtiger im Sinne des deutschen Waffenrechtes ist der Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Verbunden mit dem Eintrag der Waffe in der Waffenbesitzkarte kann auch die Erwerbsberechtigung für die entsprechende Munition erteilt werden. Nach dem Waffenrecht müssen Verkaufsanzeigen für legal erwerbliche Waffen in Deutschland mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden, dazu wird meist die Abkürzung EWB verwendet. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 2065609 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 152693236 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Ein Erwerbsberechtiger im Sinne des deutschen Waffenrechtes ist der Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Verbunden mit dem Eintrag der Waffe in der Waffenbesitzkarte kann auch die Erwerbsberechtigung für die entsprechende Munition erteilt werden. Nach dem Waffenrecht müssen Verkaufsanzeigen für legal erwerbliche Waffen in Deutschland mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden, dazu wird meist die Abkürzung EWB verwendet. (de)
  • Ein Erwerbsberechtiger im Sinne des deutschen Waffenrechtes ist der Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Verbunden mit dem Eintrag der Waffe in der Waffenbesitzkarte kann auch die Erwerbsberechtigung für die entsprechende Munition erteilt werden. Nach dem Waffenrecht müssen Verkaufsanzeigen für legal erwerbliche Waffen in Deutschland mit dem Zusatz „nur an Erwerbsberechtige“ versehen werden, dazu wird meist die Abkürzung EWB verwendet. (de)
rdfs:label
  • Erwerbsberechtigter (de)
  • Erwerbsberechtigter (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of