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- Mit der ersten Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 entzog die nationalsozialistisch geführte Regierung 33 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit und machte sie somit staatenlos. Rechtsgrundlage der Ausbürgerungslisten war das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. (de)
- Mit der ersten Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 entzog die nationalsozialistisch geführte Regierung 33 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit und machte sie somit staatenlos. Rechtsgrundlage der Ausbürgerungslisten war das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. (de)
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- Mit der ersten Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 entzog die nationalsozialistisch geführte Regierung 33 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit und machte sie somit staatenlos. Rechtsgrundlage der Ausbürgerungslisten war das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. (de)
- Mit der ersten Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 entzog die nationalsozialistisch geführte Regierung 33 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit und machte sie somit staatenlos. Rechtsgrundlage der Ausbürgerungslisten war das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. (de)
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- Erste Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 (de)
- Erste Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 (de)
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