Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in Deutschland Amtsträger, die bei Gefahr im Verzug die Befugnis zur Anordnung und Durchführung besonderer Maßnahmen zur Strafverfolgung haben.
Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in Deutschland Amtsträger, die bei Gefahr im Verzug die Befugnis zur Anordnung und Durchführung besonderer Maßnahmen zur Strafverfolgung haben. (de)
Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in Deutschland Amtsträger, die bei Gefahr im Verzug die Befugnis zur Anordnung und Durchführung besonderer Maßnahmen zur Strafverfolgung haben. (de)
Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in Deutschland Amtsträger, die bei Gefahr im Verzug die Befugnis zur Anordnung und Durchführung besonderer Maßnahmen zur Strafverfolgung haben. (de)
Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in Deutschland Amtsträger, die bei Gefahr im Verzug die Befugnis zur Anordnung und Durchführung besonderer Maßnahmen zur Strafverfolgung haben. (de)