Als Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe wurde durch Anordnung des Alliierten Kontrollrats im Kontrollratsgesetz Nr. 39 die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ mit einem dreieckigen Ausschnitt, der sogenannten C-Doppelstander, am 12. November 1946 bestimmt. Alle deutschen Schiffe mussten ab 17. Januar 1947 in der Nachkriegszeit (Deutschland 1945 bis 1949) diese Flagge führen. Abgelöst wurde die Flagge de facto mit den Gründungen der beiden deutschen Staaten 1949.

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  • Als Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe wurde durch Anordnung des Alliierten Kontrollrats im Kontrollratsgesetz Nr. 39 die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ mit einem dreieckigen Ausschnitt, der sogenannten C-Doppelstander, am 12. November 1946 bestimmt. Alle deutschen Schiffe mussten ab 17. Januar 1947 in der Nachkriegszeit (Deutschland 1945 bis 1949) diese Flagge führen. Abgelöst wurde die Flagge de facto mit den Gründungen der beiden deutschen Staaten 1949. (de)
  • Als Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe wurde durch Anordnung des Alliierten Kontrollrats im Kontrollratsgesetz Nr. 39 die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ mit einem dreieckigen Ausschnitt, der sogenannten C-Doppelstander, am 12. November 1946 bestimmt. Alle deutschen Schiffe mussten ab 17. Januar 1947 in der Nachkriegszeit (Deutschland 1945 bis 1949) diese Flagge führen. Abgelöst wurde die Flagge de facto mit den Gründungen der beiden deutschen Staaten 1949. (de)
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  • Als Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe wurde durch Anordnung des Alliierten Kontrollrats im Kontrollratsgesetz Nr. 39 die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ mit einem dreieckigen Ausschnitt, der sogenannten C-Doppelstander, am 12. November 1946 bestimmt. Alle deutschen Schiffe mussten ab 17. Januar 1947 in der Nachkriegszeit (Deutschland 1945 bis 1949) diese Flagge führen. Abgelöst wurde die Flagge de facto mit den Gründungen der beiden deutschen Staaten 1949. (de)
  • Als Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe wurde durch Anordnung des Alliierten Kontrollrats im Kontrollratsgesetz Nr. 39 die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ mit einem dreieckigen Ausschnitt, der sogenannten C-Doppelstander, am 12. November 1946 bestimmt. Alle deutschen Schiffe mussten ab 17. Januar 1947 in der Nachkriegszeit (Deutschland 1945 bis 1949) diese Flagge führen. Abgelöst wurde die Flagge de facto mit den Gründungen der beiden deutschen Staaten 1949. (de)
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  • Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe (de)
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