Das Erfurter Gebiet, nach 1664 auch als Erfurter Staat bezeichnet, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches, welches zum Erzbistum Mainz gehörte und das bis zum Jahr 1802/03 existierte. Während des 13. Jahrhunderts vollzog sich mit der Bildung des Erfurter Stadtrats eine gewisse Eigenständigkeit unter der Oberherrschaft der Mainzer Bischöfe. 1664 endete diese gewaltsam. Bis zum Ende des Erfurter Staats wurde das Gebiet nun von einem Mainzer Statthalter regiert.

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  • Das Erfurter Gebiet, nach 1664 auch als Erfurter Staat bezeichnet, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches, welches zum Erzbistum Mainz gehörte und das bis zum Jahr 1802/03 existierte. Während des 13. Jahrhunderts vollzog sich mit der Bildung des Erfurter Stadtrats eine gewisse Eigenständigkeit unter der Oberherrschaft der Mainzer Bischöfe. 1664 endete diese gewaltsam. Bis zum Ende des Erfurter Staats wurde das Gebiet nun von einem Mainzer Statthalter regiert. (de)
  • Das Erfurter Gebiet, nach 1664 auch als Erfurter Staat bezeichnet, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches, welches zum Erzbistum Mainz gehörte und das bis zum Jahr 1802/03 existierte. Während des 13. Jahrhunderts vollzog sich mit der Bildung des Erfurter Stadtrats eine gewisse Eigenständigkeit unter der Oberherrschaft der Mainzer Bischöfe. 1664 endete diese gewaltsam. Bis zum Ende des Erfurter Staats wurde das Gebiet nun von einem Mainzer Statthalter regiert. (de)
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  • Amt Sömmerda und Amt Vippach
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  • Küchendorf Witterda mit Friedrichsdorf , Amt Vargula
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  • Amt Azmannsdorf
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  • Stadtamt und Küchendörfer
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  • Amt Tonndorf, Lehngut Isseroda und Hospitaldorf Hayn
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  • Amt Mühlberg
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  • Amt Alach
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  • Das Erfurter Gebiet, nach 1664 auch als Erfurter Staat bezeichnet, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches, welches zum Erzbistum Mainz gehörte und das bis zum Jahr 1802/03 existierte. Während des 13. Jahrhunderts vollzog sich mit der Bildung des Erfurter Stadtrats eine gewisse Eigenständigkeit unter der Oberherrschaft der Mainzer Bischöfe. 1664 endete diese gewaltsam. Bis zum Ende des Erfurter Staats wurde das Gebiet nun von einem Mainzer Statthalter regiert. (de)
  • Das Erfurter Gebiet, nach 1664 auch als Erfurter Staat bezeichnet, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches, welches zum Erzbistum Mainz gehörte und das bis zum Jahr 1802/03 existierte. Während des 13. Jahrhunderts vollzog sich mit der Bildung des Erfurter Stadtrats eine gewisse Eigenständigkeit unter der Oberherrschaft der Mainzer Bischöfe. 1664 endete diese gewaltsam. Bis zum Ende des Erfurter Staats wurde das Gebiet nun von einem Mainzer Statthalter regiert. (de)
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  • Erfurter Staat (de)
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  • Erfurter Gebiet, Erfurter Staat (de)
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