Die Erfinderbenennung ist eine vom Patentanmelder im Patenterteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – obligatorisch – abzugebende Erklärung. Sie darf nicht mit der so genannten Erfindernennung verwechselt werden, bei der es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Erfinders handelt.

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  • Die Erfinderbenennung ist eine vom Patentanmelder im Patenterteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – obligatorisch – abzugebende Erklärung. Sie darf nicht mit der so genannten Erfindernennung verwechselt werden, bei der es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Erfinders handelt. (de)
  • Die Erfinderbenennung ist eine vom Patentanmelder im Patenterteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – obligatorisch – abzugebende Erklärung. Sie darf nicht mit der so genannten Erfindernennung verwechselt werden, bei der es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Erfinders handelt. (de)
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  • Die Erfinderbenennung ist eine vom Patentanmelder im Patenterteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – obligatorisch – abzugebende Erklärung. Sie darf nicht mit der so genannten Erfindernennung verwechselt werden, bei der es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Erfinders handelt. (de)
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  • Erfinderbenennung (de)
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