Die Erbsälzer stellten das Patriziat der Stadt Werl dar, das im ausgehenden 14. Jahrhundert aus 48 Familien bestand. Die erste urkundliche Erwähnung der Erbsälzer stammt aus dem Jahr 1246, als Erzbischof Conrad von Köln die besonderen Privilegien der Werler Sälzer bestätigte. Die Anzahl der siedeberechtigten Familien schrumpfte bis zum Ende des 16. Jahrhunderts auf die acht Familien Bendit, Bock, Brandis (genannt Zelion), Crispen, Klingenberg (genannt Schöler), Lilien, Mellin und Papen. Sie hatten das erbliche Recht der alleinigen Salzgewinnung in der Stadt. Die Erblichkeit des Siederechts galt nur für katholische, männliche eheliche Nachkommen mit Wohnsitz in Werl, die Residenzpflicht ist später weggefallen. Die Reichsadelsstandsanerkennung erhielten die Erbsälzer 1708 durch Kaiser Josef

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  • Die Erbsälzer stellten das Patriziat der Stadt Werl dar, das im ausgehenden 14. Jahrhundert aus 48 Familien bestand. Die erste urkundliche Erwähnung der Erbsälzer stammt aus dem Jahr 1246, als Erzbischof Conrad von Köln die besonderen Privilegien der Werler Sälzer bestätigte. Die Anzahl der siedeberechtigten Familien schrumpfte bis zum Ende des 16. Jahrhunderts auf die acht Familien Bendit, Bock, Brandis (genannt Zelion), Crispen, Klingenberg (genannt Schöler), Lilien, Mellin und Papen. Sie hatten das erbliche Recht der alleinigen Salzgewinnung in der Stadt. Die Erblichkeit des Siederechts galt nur für katholische, männliche eheliche Nachkommen mit Wohnsitz in Werl, die Residenzpflicht ist später weggefallen. Die Reichsadelsstandsanerkennung erhielten die Erbsälzer 1708 durch Kaiser Josef I. aufgrund einer Urkunde des Königs Sigismund aus dem Jahre 1432. Nach längeren Querelen zwischen den Erbsälzern und den anderen Ratsmitgliedern ordnete Erzbischof Hermann IV. 1485 an, dass die Sälzer die Hälfte aller Ratssitze bekommen. So erlangten die Sälzer ein politisches Übergewicht in der Stadt. Schon 1382 hatte der Landesherr in die Ratswahlordnung eingegriffen, indem er anordnete, dass bei der Ratswahl ein erzbischöflicher Kommissar den Vorsitz zu führen habe. Meist wurde dem Drosten dies Amt übertragen, der hatte nach den Wirren der Reformationszeit auch die Aufgabe zu überwachen, dass nur katholische Männer zum Rat gewählt wurden. Das „Kollegium der Erbsälzer zu Werl und Neuwerk“ existiert noch heute. Regelmäßig zum Fest des Heiligen Michaels am 29. September treffen sich die verbliebenen Familien von Lilien und von Papen in Werl zur Feier der Heiligen Messe und zum anschließenden gemeinsamen Essen. Darüber hinaus verwaltet das Kollegium seinen Besitz, u. a. einen Teil des Kurparks in Werl. (de)
  • Die Erbsälzer stellten das Patriziat der Stadt Werl dar, das im ausgehenden 14. Jahrhundert aus 48 Familien bestand. Die erste urkundliche Erwähnung der Erbsälzer stammt aus dem Jahr 1246, als Erzbischof Conrad von Köln die besonderen Privilegien der Werler Sälzer bestätigte. Die Anzahl der siedeberechtigten Familien schrumpfte bis zum Ende des 16. Jahrhunderts auf die acht Familien Bendit, Bock, Brandis (genannt Zelion), Crispen, Klingenberg (genannt Schöler), Lilien, Mellin und Papen. Sie hatten das erbliche Recht der alleinigen Salzgewinnung in der Stadt. Die Erblichkeit des Siederechts galt nur für katholische, männliche eheliche Nachkommen mit Wohnsitz in Werl, die Residenzpflicht ist später weggefallen. Die Reichsadelsstandsanerkennung erhielten die Erbsälzer 1708 durch Kaiser Josef I. aufgrund einer Urkunde des Königs Sigismund aus dem Jahre 1432. Nach längeren Querelen zwischen den Erbsälzern und den anderen Ratsmitgliedern ordnete Erzbischof Hermann IV. 1485 an, dass die Sälzer die Hälfte aller Ratssitze bekommen. So erlangten die Sälzer ein politisches Übergewicht in der Stadt. Schon 1382 hatte der Landesherr in die Ratswahlordnung eingegriffen, indem er anordnete, dass bei der Ratswahl ein erzbischöflicher Kommissar den Vorsitz zu führen habe. Meist wurde dem Drosten dies Amt übertragen, der hatte nach den Wirren der Reformationszeit auch die Aufgabe zu überwachen, dass nur katholische Männer zum Rat gewählt wurden. Das „Kollegium der Erbsälzer zu Werl und Neuwerk“ existiert noch heute. Regelmäßig zum Fest des Heiligen Michaels am 29. September treffen sich die verbliebenen Familien von Lilien und von Papen in Werl zur Feier der Heiligen Messe und zum anschließenden gemeinsamen Essen. Darüber hinaus verwaltet das Kollegium seinen Besitz, u. a. einen Teil des Kurparks in Werl. (de)
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  • Die Erbsälzer stellten das Patriziat der Stadt Werl dar, das im ausgehenden 14. Jahrhundert aus 48 Familien bestand. Die erste urkundliche Erwähnung der Erbsälzer stammt aus dem Jahr 1246, als Erzbischof Conrad von Köln die besonderen Privilegien der Werler Sälzer bestätigte. Die Anzahl der siedeberechtigten Familien schrumpfte bis zum Ende des 16. Jahrhunderts auf die acht Familien Bendit, Bock, Brandis (genannt Zelion), Crispen, Klingenberg (genannt Schöler), Lilien, Mellin und Papen. Sie hatten das erbliche Recht der alleinigen Salzgewinnung in der Stadt. Die Erblichkeit des Siederechts galt nur für katholische, männliche eheliche Nachkommen mit Wohnsitz in Werl, die Residenzpflicht ist später weggefallen. Die Reichsadelsstandsanerkennung erhielten die Erbsälzer 1708 durch Kaiser Josef (de)
  • Die Erbsälzer stellten das Patriziat der Stadt Werl dar, das im ausgehenden 14. Jahrhundert aus 48 Familien bestand. Die erste urkundliche Erwähnung der Erbsälzer stammt aus dem Jahr 1246, als Erzbischof Conrad von Köln die besonderen Privilegien der Werler Sälzer bestätigte. Die Anzahl der siedeberechtigten Familien schrumpfte bis zum Ende des 16. Jahrhunderts auf die acht Familien Bendit, Bock, Brandis (genannt Zelion), Crispen, Klingenberg (genannt Schöler), Lilien, Mellin und Papen. Sie hatten das erbliche Recht der alleinigen Salzgewinnung in der Stadt. Die Erblichkeit des Siederechts galt nur für katholische, männliche eheliche Nachkommen mit Wohnsitz in Werl, die Residenzpflicht ist später weggefallen. Die Reichsadelsstandsanerkennung erhielten die Erbsälzer 1708 durch Kaiser Josef (de)
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