In der Tschechischen Republik werden für den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer und für unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden Schenkungsteuer nur erhoben, wenn es sich bei den Erwerbern um ferne Verwandte des Erblassers oder Schenkers, um Nichtverwandte sowie um juristische Personen handelt.

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  • In der Tschechischen Republik werden für den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer und für unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden Schenkungsteuer nur erhoben, wenn es sich bei den Erwerbern um ferne Verwandte des Erblassers oder Schenkers, um Nichtverwandte sowie um juristische Personen handelt. (de)
  • In der Tschechischen Republik werden für den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer und für unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden Schenkungsteuer nur erhoben, wenn es sich bei den Erwerbern um ferne Verwandte des Erblassers oder Schenkers, um Nichtverwandte sowie um juristische Personen handelt. (de)
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  • In der Tschechischen Republik werden für den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer und für unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden Schenkungsteuer nur erhoben, wenn es sich bei den Erwerbern um ferne Verwandte des Erblassers oder Schenkers, um Nichtverwandte sowie um juristische Personen handelt. (de)
  • In der Tschechischen Republik werden für den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer und für unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden Schenkungsteuer nur erhoben, wenn es sich bei den Erwerbern um ferne Verwandte des Erblassers oder Schenkers, um Nichtverwandte sowie um juristische Personen handelt. (de)
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  • Erbschaftsteuer in Tschechien (de)
  • Erbschaftsteuer in Tschechien (de)
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