Eine Erbengemeinschaft oder Miterbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Gruppe von Personen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen anfällt (§ 2032 BGB). Die einzelnen Personen werden als Miterben im Unterschied zum Alleinerben bezeichnet.

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  • Eine Erbengemeinschaft oder Miterbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Gruppe von Personen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen anfällt (§ 2032 BGB). Die einzelnen Personen werden als Miterben im Unterschied zum Alleinerben bezeichnet. (de)
  • Eine Erbengemeinschaft oder Miterbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Gruppe von Personen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen anfällt (§ 2032 BGB). Die einzelnen Personen werden als Miterben im Unterschied zum Alleinerben bezeichnet. (de)
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