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- Der Equidenpass ist ein Identitätsdokument für Pferde, das zur Umsetzung der EU-Verordnung 504/2008 eingeführt wurde. Der Equidenpass wird auf Anforderung durch die Zuchtorganisation, bei der das betroffene Pferd eingetragen ist, ausgestellt. Bei nicht eingetragenen Turnierpferden ist in Deutschland die Deutsche Reiterliche Vereinigung für die Ausstellung zuständig, für alle übrigen Pferde erfolgt dies durch die Organisationen, die von der Veterinärverwaltung des Bundeslandes damit beauftragt wurde. Der Equidenpass gilt für alle Tiere, die mit dem zoologischen Begriff Equiden bezeichnet werden. (de)
- Der Equidenpass ist ein Identitätsdokument für Pferde, das zur Umsetzung der EU-Verordnung 504/2008 eingeführt wurde. Der Equidenpass wird auf Anforderung durch die Zuchtorganisation, bei der das betroffene Pferd eingetragen ist, ausgestellt. Bei nicht eingetragenen Turnierpferden ist in Deutschland die Deutsche Reiterliche Vereinigung für die Ausstellung zuständig, für alle übrigen Pferde erfolgt dies durch die Organisationen, die von der Veterinärverwaltung des Bundeslandes damit beauftragt wurde. Der Equidenpass gilt für alle Tiere, die mit dem zoologischen Begriff Equiden bezeichnet werden. (de)
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- Der Equidenpass ist ein Identitätsdokument für Pferde, das zur Umsetzung der EU-Verordnung 504/2008 eingeführt wurde. Der Equidenpass wird auf Anforderung durch die Zuchtorganisation, bei der das betroffene Pferd eingetragen ist, ausgestellt. Bei nicht eingetragenen Turnierpferden ist in Deutschland die Deutsche Reiterliche Vereinigung für die Ausstellung zuständig, für alle übrigen Pferde erfolgt dies durch die Organisationen, die von der Veterinärverwaltung des Bundeslandes damit beauftragt wurde. Der Equidenpass gilt für alle Tiere, die mit dem zoologischen Begriff Equiden bezeichnet werden. (de)
- Der Equidenpass ist ein Identitätsdokument für Pferde, das zur Umsetzung der EU-Verordnung 504/2008 eingeführt wurde. Der Equidenpass wird auf Anforderung durch die Zuchtorganisation, bei der das betroffene Pferd eingetragen ist, ausgestellt. Bei nicht eingetragenen Turnierpferden ist in Deutschland die Deutsche Reiterliche Vereinigung für die Ausstellung zuständig, für alle übrigen Pferde erfolgt dies durch die Organisationen, die von der Veterinärverwaltung des Bundeslandes damit beauftragt wurde. Der Equidenpass gilt für alle Tiere, die mit dem zoologischen Begriff Equiden bezeichnet werden. (de)
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- Equidenpass (de)
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