Ein Energieaudit ist eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen entsprechend ausgebildeten Experten („Auditor“). Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind sog. Nicht-KMU verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Definition von Nicht-KMU ergibt sich aus der Umkehrung der KMU-Definition. Darunter fallen, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich, Unternehmen, in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind kommunale Regiebetriebe und Einrichtungen, die überwiegend hoheitlich arbeiten, wie etwa Verwaltungen oder Gerich

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  • Ein Energieaudit ist eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen entsprechend ausgebildeten Experten („Auditor“). Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind sog. Nicht-KMU verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Definition von Nicht-KMU ergibt sich aus der Umkehrung der KMU-Definition. Darunter fallen, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich, Unternehmen, in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind kommunale Regiebetriebe und Einrichtungen, die überwiegend hoheitlich arbeiten, wie etwa Verwaltungen oder Gerichte. Der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung wird zumeist durch Energieaudits nachgekommen. Alternativ können die Unternehmen aber auch Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsysteme einführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das mit der operativen Umsetzung des EDL-G betraut ist, veröffentlicht eine Liste mit für den Audit qualifizierten Energieberatern. (de)
  • Ein Energieaudit ist eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen entsprechend ausgebildeten Experten („Auditor“). Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind sog. Nicht-KMU verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Definition von Nicht-KMU ergibt sich aus der Umkehrung der KMU-Definition. Darunter fallen, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich, Unternehmen, in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind kommunale Regiebetriebe und Einrichtungen, die überwiegend hoheitlich arbeiten, wie etwa Verwaltungen oder Gerichte. Der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung wird zumeist durch Energieaudits nachgekommen. Alternativ können die Unternehmen aber auch Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsysteme einführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das mit der operativen Umsetzung des EDL-G betraut ist, veröffentlicht eine Liste mit für den Audit qualifizierten Energieberatern. (de)
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  • Ein Energieaudit ist eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen entsprechend ausgebildeten Experten („Auditor“). Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind sog. Nicht-KMU verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Definition von Nicht-KMU ergibt sich aus der Umkehrung der KMU-Definition. Darunter fallen, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich, Unternehmen, in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind kommunale Regiebetriebe und Einrichtungen, die überwiegend hoheitlich arbeiten, wie etwa Verwaltungen oder Gerich (de)
  • Ein Energieaudit ist eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen entsprechend ausgebildeten Experten („Auditor“). Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind sog. Nicht-KMU verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen. Die Definition von Nicht-KMU ergibt sich aus der Umkehrung der KMU-Definition. Darunter fallen, unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich, Unternehmen, in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind oder die einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind kommunale Regiebetriebe und Einrichtungen, die überwiegend hoheitlich arbeiten, wie etwa Verwaltungen oder Gerich (de)
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  • Energieaudit (de)
  • Energieaudit (de)
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