Ein Einzelfallgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die nur für einen bestimmten Einzelfall gilt. Hiervon spricht man, wenn die Regelung derart konkret gefasst ist, dass sie nur bestimmte Adressaten oder einen bestimmten Fall betrifft. Ist der gesetzliche Tatbestand abstrakt-generell formuliert, liegt ein getarntes Einzelfallgesetz vor. Vgl. aber Wissenschaftler Dienst des Deutschen Bundestages. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verbietet Einzelfallgesetze, die Grundrechte einschränken: – Grundgesetz, Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 → Siehe Hauptartikel: Verbot des Einzelfallgesetzes

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  • Ein Einzelfallgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die nur für einen bestimmten Einzelfall gilt. Hiervon spricht man, wenn die Regelung derart konkret gefasst ist, dass sie nur bestimmte Adressaten oder einen bestimmten Fall betrifft. Ist der gesetzliche Tatbestand abstrakt-generell formuliert, liegt ein getarntes Einzelfallgesetz vor. Vgl. aber Wissenschaftler Dienst des Deutschen Bundestages. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verbietet Einzelfallgesetze, die Grundrechte einschränken: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.“ – Grundgesetz, Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 → Siehe Hauptartikel: Verbot des Einzelfallgesetzes Der Gesetzgeber darf hiernach ein Grundrecht dann nicht einschränken, wenn er aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herausgreift und nur diesen regelt. (de)
  • Ein Einzelfallgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die nur für einen bestimmten Einzelfall gilt. Hiervon spricht man, wenn die Regelung derart konkret gefasst ist, dass sie nur bestimmte Adressaten oder einen bestimmten Fall betrifft. Ist der gesetzliche Tatbestand abstrakt-generell formuliert, liegt ein getarntes Einzelfallgesetz vor. Vgl. aber Wissenschaftler Dienst des Deutschen Bundestages. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verbietet Einzelfallgesetze, die Grundrechte einschränken: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.“ – Grundgesetz, Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 → Siehe Hauptartikel: Verbot des Einzelfallgesetzes Der Gesetzgeber darf hiernach ein Grundrecht dann nicht einschränken, wenn er aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herausgreift und nur diesen regelt. (de)
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  • Ein Einzelfallgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die nur für einen bestimmten Einzelfall gilt. Hiervon spricht man, wenn die Regelung derart konkret gefasst ist, dass sie nur bestimmte Adressaten oder einen bestimmten Fall betrifft. Ist der gesetzliche Tatbestand abstrakt-generell formuliert, liegt ein getarntes Einzelfallgesetz vor. Vgl. aber Wissenschaftler Dienst des Deutschen Bundestages. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verbietet Einzelfallgesetze, die Grundrechte einschränken: – Grundgesetz, Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 → Siehe Hauptartikel: Verbot des Einzelfallgesetzes (de)
  • Ein Einzelfallgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die nur für einen bestimmten Einzelfall gilt. Hiervon spricht man, wenn die Regelung derart konkret gefasst ist, dass sie nur bestimmte Adressaten oder einen bestimmten Fall betrifft. Ist der gesetzliche Tatbestand abstrakt-generell formuliert, liegt ein getarntes Einzelfallgesetz vor. Vgl. aber Wissenschaftler Dienst des Deutschen Bundestages. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verbietet Einzelfallgesetze, die Grundrechte einschränken: – Grundgesetz, Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 → Siehe Hauptartikel: Verbot des Einzelfallgesetzes (de)
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  • Einzelfallgesetz (de)
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