Der Einwohnerantrag (in Baden-Württemberg, Bayern und der Stadtgemeinde Bremen: Bürgerantrag) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Einwohner beziehungsweise Bürger einer Gemeinde den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen. Der Einwohnerantrag verpflichtet den Gemeinderat jedoch nicht in allen Bundesländern, auch eine Sachentscheidung herbeizuführen.