Die einstufige Juristenausbildung, zu der eine Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum im Jahr 1968 den Anstoß gegeben und der Deutsche Juristentag 1970 in Mainz Empfehlungen abgegeben hatte, wurde durch die „Experimentierklausel“ des § 5b des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 10. September 1971 im Zuge der Reform der Juristenausbildung als Alternative zur herkömmlichen zweistufigen Ausbildung mit dem Rechtsreferendariat in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.

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  • Die einstufige Juristenausbildung, zu der eine Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum im Jahr 1968 den Anstoß gegeben und der Deutsche Juristentag 1970 in Mainz Empfehlungen abgegeben hatte, wurde durch die „Experimentierklausel“ des § 5b des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 10. September 1971 im Zuge der Reform der Juristenausbildung als Alternative zur herkömmlichen zweistufigen Ausbildung mit dem Rechtsreferendariat in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. (de)
  • Die einstufige Juristenausbildung, zu der eine Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum im Jahr 1968 den Anstoß gegeben und der Deutsche Juristentag 1970 in Mainz Empfehlungen abgegeben hatte, wurde durch die „Experimentierklausel“ des § 5b des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 10. September 1971 im Zuge der Reform der Juristenausbildung als Alternative zur herkömmlichen zweistufigen Ausbildung mit dem Rechtsreferendariat in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. (de)
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  • Die einstufige Juristenausbildung, zu der eine Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum im Jahr 1968 den Anstoß gegeben und der Deutsche Juristentag 1970 in Mainz Empfehlungen abgegeben hatte, wurde durch die „Experimentierklausel“ des § 5b des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 10. September 1971 im Zuge der Reform der Juristenausbildung als Alternative zur herkömmlichen zweistufigen Ausbildung mit dem Rechtsreferendariat in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. (de)
  • Die einstufige Juristenausbildung, zu der eine Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum im Jahr 1968 den Anstoß gegeben und der Deutsche Juristentag 1970 in Mainz Empfehlungen abgegeben hatte, wurde durch die „Experimentierklausel“ des § 5b des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 10. September 1971 im Zuge der Reform der Juristenausbildung als Alternative zur herkömmlichen zweistufigen Ausbildung mit dem Rechtsreferendariat in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. (de)
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  • Einstufige Juristenausbildung (Deutschland) (de)
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