Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf.

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  • Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf. (de)
  • Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf. (de)
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  • Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf. (de)
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  • Einrede des nicht erfüllten Vertrags (de)
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