In einem Verkehrsverbund wird der Vertrieb und die daraus erzielten Fahrgelderlöse vom Verbund organisiert. Dabei wird Verkehrsleistung durch verschiedene Verkehrsunternehmen zu einem einheitlichen Tarif erbracht. Die beteiligten Unternehmen erkennen wechselseitig und unternehmensübergreifend die von den Tarifpartnern ausgegebenen Fahrausweise an. Die eingenommenen Erlöse werden den leistenden Verkehrsbetrieben zugeschieden. Der Verteilschlüssel dieser Einnahmeaufteilung wird in einem Verkehrsvertrag geregelt.

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  • In einem Verkehrsverbund wird der Vertrieb und die daraus erzielten Fahrgelderlöse vom Verbund organisiert. Dabei wird Verkehrsleistung durch verschiedene Verkehrsunternehmen zu einem einheitlichen Tarif erbracht. Die beteiligten Unternehmen erkennen wechselseitig und unternehmensübergreifend die von den Tarifpartnern ausgegebenen Fahrausweise an. Die eingenommenen Erlöse werden den leistenden Verkehrsbetrieben zugeschieden. Der Verteilschlüssel dieser Einnahmeaufteilung wird in einem Verkehrsvertrag geregelt. (de)
  • In einem Verkehrsverbund wird der Vertrieb und die daraus erzielten Fahrgelderlöse vom Verbund organisiert. Dabei wird Verkehrsleistung durch verschiedene Verkehrsunternehmen zu einem einheitlichen Tarif erbracht. Die beteiligten Unternehmen erkennen wechselseitig und unternehmensübergreifend die von den Tarifpartnern ausgegebenen Fahrausweise an. Die eingenommenen Erlöse werden den leistenden Verkehrsbetrieben zugeschieden. Der Verteilschlüssel dieser Einnahmeaufteilung wird in einem Verkehrsvertrag geregelt. (de)
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  • In einem Verkehrsverbund wird der Vertrieb und die daraus erzielten Fahrgelderlöse vom Verbund organisiert. Dabei wird Verkehrsleistung durch verschiedene Verkehrsunternehmen zu einem einheitlichen Tarif erbracht. Die beteiligten Unternehmen erkennen wechselseitig und unternehmensübergreifend die von den Tarifpartnern ausgegebenen Fahrausweise an. Die eingenommenen Erlöse werden den leistenden Verkehrsbetrieben zugeschieden. Der Verteilschlüssel dieser Einnahmeaufteilung wird in einem Verkehrsvertrag geregelt. (de)
  • In einem Verkehrsverbund wird der Vertrieb und die daraus erzielten Fahrgelderlöse vom Verbund organisiert. Dabei wird Verkehrsleistung durch verschiedene Verkehrsunternehmen zu einem einheitlichen Tarif erbracht. Die beteiligten Unternehmen erkennen wechselseitig und unternehmensübergreifend die von den Tarifpartnern ausgegebenen Fahrausweise an. Die eingenommenen Erlöse werden den leistenden Verkehrsbetrieben zugeschieden. Der Verteilschlüssel dieser Einnahmeaufteilung wird in einem Verkehrsvertrag geregelt. (de)
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  • Einnahmeaufteilung (de)
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