Als Einkommensmillionär bezeichnet man eine natürliche Person (Steuerpflichtiger), die in einem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) ein zu versteuerndes Einkommen von einer Million Euro oder mehr erzielt. Vom Einkommensmillionär zu unterscheiden ist der Vermögensmillionär.

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  • Als Einkommensmillionär bezeichnet man eine natürliche Person (Steuerpflichtiger), die in einem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) ein zu versteuerndes Einkommen von einer Million Euro oder mehr erzielt. Vom Einkommensmillionär zu unterscheiden ist der Vermögensmillionär. (de)
  • Als Einkommensmillionär bezeichnet man eine natürliche Person (Steuerpflichtiger), die in einem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) ein zu versteuerndes Einkommen von einer Million Euro oder mehr erzielt. Vom Einkommensmillionär zu unterscheiden ist der Vermögensmillionär. (de)
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  • Als Einkommensmillionär bezeichnet man eine natürliche Person (Steuerpflichtiger), die in einem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) ein zu versteuerndes Einkommen von einer Million Euro oder mehr erzielt. Vom Einkommensmillionär zu unterscheiden ist der Vermögensmillionär. (de)
  • Als Einkommensmillionär bezeichnet man eine natürliche Person (Steuerpflichtiger), die in einem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) ein zu versteuerndes Einkommen von einer Million Euro oder mehr erzielt. Vom Einkommensmillionär zu unterscheiden ist der Vermögensmillionär. (de)
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  • Einkommensmillionär (de)
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