Ein Einjährig-Freiwilliger (EF) war ein Wehrpflichtiger mit höherem Schulabschluss (Obersekundareife), der nach freiwilliger Meldung einen Wehrdienst in einem Truppenteil seiner Wahl als Präsenzdienst ableistete. Nach Abschluss der Grundausbildung konnte er Offizier der Reserve werden.

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  • Ein Einjährig-Freiwilliger (EF) war ein Wehrpflichtiger mit höherem Schulabschluss (Obersekundareife), der nach freiwilliger Meldung einen Wehrdienst in einem Truppenteil seiner Wahl als Präsenzdienst ableistete. Nach Abschluss der Grundausbildung konnte er Offizier der Reserve werden. Die Möglichkeit zum Dienst als Freiwilliger in den Jägerdetachements, die sich selbst einkleiden und beköstigen konnten, wurde erstmals aufgrund eines Vorschlags von Gerhard von Scharnhorst im Februar 1813 (Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Königreich Preußen) für Besitz- und Bildungsbürger eingeführt. Nach diesem preußischen Vorbild (s. u.) folgte 1868 die Einführung im Heer Österreich-Ungarns, der Armee Bayerns und schließlich nach der deutschen Reichsgründung 1871 im Deutschen Reich. Das Königreich Italien, die Republik Frankreich und das Russische Reich hatten ähnliche Regelungen. Aus den Reihen der Einjährig-Freiwilligen rekrutiert das österreichische Bundesheer noch heute seine Reserveoffiziere und nutzt diesen Dienst als Möglichkeit, Kandidaten zu überprüfen, ob sie für den Fachhochschulstudiengang „Militärische Führung“ auf der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt geeignet sind. (de)
  • Ein Einjährig-Freiwilliger (EF) war ein Wehrpflichtiger mit höherem Schulabschluss (Obersekundareife), der nach freiwilliger Meldung einen Wehrdienst in einem Truppenteil seiner Wahl als Präsenzdienst ableistete. Nach Abschluss der Grundausbildung konnte er Offizier der Reserve werden. Die Möglichkeit zum Dienst als Freiwilliger in den Jägerdetachements, die sich selbst einkleiden und beköstigen konnten, wurde erstmals aufgrund eines Vorschlags von Gerhard von Scharnhorst im Februar 1813 (Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Königreich Preußen) für Besitz- und Bildungsbürger eingeführt. Nach diesem preußischen Vorbild (s. u.) folgte 1868 die Einführung im Heer Österreich-Ungarns, der Armee Bayerns und schließlich nach der deutschen Reichsgründung 1871 im Deutschen Reich. Das Königreich Italien, die Republik Frankreich und das Russische Reich hatten ähnliche Regelungen. Aus den Reihen der Einjährig-Freiwilligen rekrutiert das österreichische Bundesheer noch heute seine Reserveoffiziere und nutzt diesen Dienst als Möglichkeit, Kandidaten zu überprüfen, ob sie für den Fachhochschulstudiengang „Militärische Führung“ auf der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt geeignet sind. (de)
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  • Ansetzungsform GND: „Einjährig-Freiwilligen-Dienst“.
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  • Inländern, welche eine bestimmte wissenschaftliche Bildung nachweisen können, wird im Frieden die Begünstigung eines nur einjährigen Präsenzdienstes zuerkannt. Die Institution der Einjährigen-Freiwilligen hat den Zweck, jene Wehrpflichtigen, die sich höheren Studien widmen, durch die dreijährige Präsenz-Dienstzeit nicht in einer für ihre spätere Laufbahn empfindlichen Weise zu schädigen. Als Bedingung zum Eintritt als Einjährigen-Freiwilliger ist die Absolvierung einer inländischen Mittelschule oder einer dieser gleichgestellten Lehranstalt, eventuell die bei einem Truppen-Divisions-Commando abzulegende Vorprüfung in gleichem Umfange des Wissens nothwendig.
  • Junge Leute von Bildung, welche sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, und welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorgeschriebenen Umfange dargelegt haben, werden schon nach einer einjährigen aktiven Dienstzeit im stehenden Heere – vom Tage des Diensteintritts an gerechnet – zur Reserve beurlaubt. Sie können nach Maaßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen zu Offizierstellen der Reserve und Landwehr vorgeschlagen werden.
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  • EF K.u.k. Kriegsmarine
  • EF Korporal
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  • Ein Einjährig-Freiwilliger (EF) war ein Wehrpflichtiger mit höherem Schulabschluss (Obersekundareife), der nach freiwilliger Meldung einen Wehrdienst in einem Truppenteil seiner Wahl als Präsenzdienst ableistete. Nach Abschluss der Grundausbildung konnte er Offizier der Reserve werden. (de)
  • Ein Einjährig-Freiwilliger (EF) war ein Wehrpflichtiger mit höherem Schulabschluss (Obersekundareife), der nach freiwilliger Meldung einen Wehrdienst in einem Truppenteil seiner Wahl als Präsenzdienst ableistete. Nach Abschluss der Grundausbildung konnte er Offizier der Reserve werden. (de)
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