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- Die Eingetragene Partnerschaft (EP) ist die österreichische Form der gleichgeschlechtlichen Ehe. Sie ist im Bundesgesetz der Republik Österreich Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) geregelt. Diese legt die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Paaren, die in Österreich eine Zivilpartnerschaft eingehen, sowie die Eintragung dieser Partnerschaft und eine allfällige Auflösung. Die österreichische EP ist nur für gleichgeschlechtliche Paare offen, heterosexuelle Paare können sie nicht schließen. Das Gesetz lehnt sich zwar inhaltlich stark am österreichischen Eherecht an, enthält jedoch zugleich zahlreiche politisch motivierte Unterschiede zur traditionellen Ehe. Es wurde von der Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP (Kabinett Faymann I) im Ende 2009 im Parlament beschlossen und trat per 2010 in Kraft. (de)
- Die Eingetragene Partnerschaft (EP) ist die österreichische Form der gleichgeschlechtlichen Ehe. Sie ist im Bundesgesetz der Republik Österreich Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) geregelt. Diese legt die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Paaren, die in Österreich eine Zivilpartnerschaft eingehen, sowie die Eintragung dieser Partnerschaft und eine allfällige Auflösung. Die österreichische EP ist nur für gleichgeschlechtliche Paare offen, heterosexuelle Paare können sie nicht schließen. Das Gesetz lehnt sich zwar inhaltlich stark am österreichischen Eherecht an, enthält jedoch zugleich zahlreiche politisch motivierte Unterschiede zur traditionellen Ehe. Es wurde von der Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP (Kabinett Faymann I) im Ende 2009 im Parlament beschlossen und trat per 2010 in Kraft. (de)
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- Zivilrecht sowie zahlreiche miterfasste Anpassungen in weiteren Rechtsbereichen
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- Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
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- Die Eingetragene Partnerschaft (EP) ist die österreichische Form der gleichgeschlechtlichen Ehe. Sie ist im Bundesgesetz der Republik Österreich Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) geregelt. Diese legt die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Paaren, die in Österreich eine Zivilpartnerschaft eingehen, sowie die Eintragung dieser Partnerschaft und eine allfällige Auflösung. Die österreichische EP ist nur für gleichgeschlechtliche Paare offen, heterosexuelle Paare können sie nicht schließen. (de)
- Die Eingetragene Partnerschaft (EP) ist die österreichische Form der gleichgeschlechtlichen Ehe. Sie ist im Bundesgesetz der Republik Österreich Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) geregelt. Diese legt die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Paaren, die in Österreich eine Zivilpartnerschaft eingehen, sowie die Eintragung dieser Partnerschaft und eine allfällige Auflösung. Die österreichische EP ist nur für gleichgeschlechtliche Paare offen, heterosexuelle Paare können sie nicht schließen. (de)
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- Eingetragene Partnerschaft (Österreich) (de)
- Eingetragene Partnerschaft (Österreich) (de)
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