Eine einfache Gesellschaft (eG) (französisch Société simple, italienisch Società semplice) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform für die Erreichung eines gemeinsamen Ziels, das kein kaufmännisches Unternehmen darstellt, durch mehrere natürliche Personen und/oder juristische Personen. Es handelt sich also um eine Personengesellschaft oder um eine sogenannte Rechtsgemeinschaft – zwei Begriffe, die im schweizerischen Gesellschaftsrecht synonym verwendet werden.

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  • Eine einfache Gesellschaft (eG) (französisch Société simple, italienisch Società semplice) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform für die Erreichung eines gemeinsamen Ziels, das kein kaufmännisches Unternehmen darstellt, durch mehrere natürliche Personen und/oder juristische Personen. Es handelt sich also um eine Personengesellschaft oder um eine sogenannte Rechtsgemeinschaft – zwei Begriffe, die im schweizerischen Gesellschaftsrecht synonym verwendet werden. (de)
  • Eine einfache Gesellschaft (eG) (französisch Société simple, italienisch Società semplice) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform für die Erreichung eines gemeinsamen Ziels, das kein kaufmännisches Unternehmen darstellt, durch mehrere natürliche Personen und/oder juristische Personen. Es handelt sich also um eine Personengesellschaft oder um eine sogenannte Rechtsgemeinschaft – zwei Begriffe, die im schweizerischen Gesellschaftsrecht synonym verwendet werden. (de)
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  • Eine einfache Gesellschaft (eG) (französisch Société simple, italienisch Società semplice) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform für die Erreichung eines gemeinsamen Ziels, das kein kaufmännisches Unternehmen darstellt, durch mehrere natürliche Personen und/oder juristische Personen. Es handelt sich also um eine Personengesellschaft oder um eine sogenannte Rechtsgemeinschaft – zwei Begriffe, die im schweizerischen Gesellschaftsrecht synonym verwendet werden. (de)
  • Eine einfache Gesellschaft (eG) (französisch Société simple, italienisch Società semplice) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform für die Erreichung eines gemeinsamen Ziels, das kein kaufmännisches Unternehmen darstellt, durch mehrere natürliche Personen und/oder juristische Personen. Es handelt sich also um eine Personengesellschaft oder um eine sogenannte Rechtsgemeinschaft – zwei Begriffe, die im schweizerischen Gesellschaftsrecht synonym verwendet werden. (de)
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  • Einfache Gesellschaft (de)
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