Die Eigenverwaltung ist laut den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache. Der Sinn der Eigenverwaltung ist, das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung zu nutzen, sofern dieses nicht bereits durch frühere Fehler in Misskredit geraten ist.

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  • Die Eigenverwaltung ist laut den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache. Der Sinn der Eigenverwaltung ist, das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung zu nutzen, sofern dieses nicht bereits durch frühere Fehler in Misskredit geraten ist. (de)
  • Die Eigenverwaltung ist laut den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache. Der Sinn der Eigenverwaltung ist, das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung zu nutzen, sofern dieses nicht bereits durch frühere Fehler in Misskredit geraten ist. (de)
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  • Die Eigenverwaltung ist laut den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache. Der Sinn der Eigenverwaltung ist, das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung zu nutzen, sofern dieses nicht bereits durch frühere Fehler in Misskredit geraten ist. (de)
  • Die Eigenverwaltung ist laut den §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache. Der Sinn der Eigenverwaltung ist, das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung zu nutzen, sofern dieses nicht bereits durch frühere Fehler in Misskredit geraten ist. (de)
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  • Eigenverwaltung (de)
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