Die Eigenheimzulage war eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland, mit der die Bildung von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert werden sollte. Im Jahr 2004 wurden dafür rund 11,4 Mrd. € aufgewendet. Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage für neue Fälle nicht mehr gewährt. Unberührt davon bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte.

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  • Die Eigenheimzulage war eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland, mit der die Bildung von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert werden sollte. Im Jahr 2004 wurden dafür rund 11,4 Mrd. € aufgewendet. Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage für neue Fälle nicht mehr gewährt. Unberührt davon bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte. Die Eigenheimzulage wird noch für den vollen Förderzeitraum gewährt, wenn vor dem 1. Januar 2006 der notarielle Kaufvertrag beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt wurde. * Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5 % der Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 2.556 € für Neubauten bzw. 2,5 % der Anschaffungskosten der Wohnung, höchstens 1.278 € für Altbauten, in beiden Fällen zuzüglich 767 € für jedes Kind. * Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 1.250 €, zuzüglich 800 € für jedes Kind. (de)
  • Die Eigenheimzulage war eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland, mit der die Bildung von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert werden sollte. Im Jahr 2004 wurden dafür rund 11,4 Mrd. € aufgewendet. Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage für neue Fälle nicht mehr gewährt. Unberührt davon bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte. Die Eigenheimzulage wird noch für den vollen Förderzeitraum gewährt, wenn vor dem 1. Januar 2006 der notarielle Kaufvertrag beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt wurde. * Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5 % der Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 2.556 € für Neubauten bzw. 2,5 % der Anschaffungskosten der Wohnung, höchstens 1.278 € für Altbauten, in beiden Fällen zuzüglich 767 € für jedes Kind. * Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 1.250 €, zuzüglich 800 € für jedes Kind. (de)
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