Ein Ehrenbeamter ist in Deutschland eine Person, die zur ehrenamtlichen, also unentgeltlichen Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben in das Beamtenverhältnis berufen worden ist.

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  • Ein Ehrenbeamter ist in Deutschland eine Person, die zur ehrenamtlichen, also unentgeltlichen Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben in das Beamtenverhältnis berufen worden ist. (de)
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  • Ein Ehrenbeamter ist in Deutschland eine Person, die zur ehrenamtlichen, also unentgeltlichen Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben in das Beamtenverhältnis berufen worden ist. (de)
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  • Ehrenbeamter (de)
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