Ehesachen sind in Deutschland Familiensachen auf * Scheidung einer Ehe * Aufhebung einer Ehe * Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe * Herstellung des ehelichen Lebens In Ehesachen gelten gemäß § 113 FamFG nicht alle Vorschriften dieses Gesetzes, sondern Teile der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend. Damit gilt in Ehesachen im Gegensatz zu anderen Familiensachen ein Anwaltszwang auch am Amtsgericht.

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  • Ehesachen sind in Deutschland Familiensachen auf * Scheidung einer Ehe * Aufhebung einer Ehe * Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe * Herstellung des ehelichen Lebens In Ehesachen gelten gemäß § 113 FamFG nicht alle Vorschriften dieses Gesetzes, sondern Teile der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend. Damit gilt in Ehesachen im Gegensatz zu anderen Familiensachen ein Anwaltszwang auch am Amtsgericht. (de)
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  • Ehesache (de)
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