Das in Österreich geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938. (Ehegesetz; EheG) regelt das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung einschließlich der Scheidungsfolgen. Es ist neben dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB ) in seinem (§ 44 zum Begriff der Ehe; §§ 45 bis 46 zum Eheverlöbnis sowie §§ 89 bis 100 zu den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe) die wichtigste Rechtsquelle zum österreichischen Eherecht.

Property Value
dbo:abstract
  • Das in Österreich geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938. (Ehegesetz; EheG) regelt das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung einschließlich der Scheidungsfolgen. Es ist neben dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB ) in seinem (§ 44 zum Begriff der Ehe; §§ 45 bis 46 zum Eheverlöbnis sowie §§ 89 bis 100 zu den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe) die wichtigste Rechtsquelle zum österreichischen Eherecht. (de)
  • Das in Österreich geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938. (Ehegesetz; EheG) regelt das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung einschließlich der Scheidungsfolgen. Es ist neben dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB ) in seinem (§ 44 zum Begriff der Ehe; §§ 45 bis 46 zum Eheverlöbnis sowie §§ 89 bis 100 zu den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe) die wichtigste Rechtsquelle zum österreichischen Eherecht. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 4916555 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 153380540 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • EheG
prop-de:datumDesGesetzes
  • 6 (xsd:integer)
  • 12 (xsd:integer)
prop-de:fundstelle
  • GBlÖ. 244/1938
  • dRGBl. I S 807/1938
prop-de:geltungsbereich
prop-de:gesetzestext
  • i.d.g.F. im RIS
prop-de:inkrafttretedatum
  • 1938-08-01 (xsd:date)
prop-de:langtitel
  • Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938.
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Ehegesetz
prop-de:typ
dct:subject
rdfs:comment
  • Das in Österreich geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938. (Ehegesetz; EheG) regelt das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung einschließlich der Scheidungsfolgen. Es ist neben dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB ) in seinem (§ 44 zum Begriff der Ehe; §§ 45 bis 46 zum Eheverlöbnis sowie §§ 89 bis 100 zu den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe) die wichtigste Rechtsquelle zum österreichischen Eherecht. (de)
  • Das in Österreich geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet. Vom 6. Juli 1938. (Ehegesetz; EheG) regelt das Recht der Eheschließung und der Ehescheidung einschließlich der Scheidungsfolgen. Es ist neben dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB ) in seinem (§ 44 zum Begriff der Ehe; §§ 45 bis 46 zum Eheverlöbnis sowie §§ 89 bis 100 zu den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe) die wichtigste Rechtsquelle zum österreichischen Eherecht. (de)
rdfs:label
  • Ehegesetz (Österreich) (de)
  • Ehegesetz (Österreich) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of