Editto sopra gli Ebrei („Erlass über die Juden“) ist eine päpstliche Bulle, die als einer der ersten legislativen Akte von Pius VI. am 15. Februar 1775 unterzeichnet wurde. Sie enthielt im Wesentlichen keine neuen Bestimmungen, sondern fasste alle jene kirchenstaatlichen Judengesetze zusammen, die seit der Bulle Cum nimis absurdum, die Paul IV. 1555 erlassen hatte, verabschiedet worden waren.

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  • Editto sopra gli Ebrei („Erlass über die Juden“) ist eine päpstliche Bulle, die als einer der ersten legislativen Akte von Pius VI. am 15. Februar 1775 unterzeichnet wurde. Sie enthielt im Wesentlichen keine neuen Bestimmungen, sondern fasste alle jene kirchenstaatlichen Judengesetze zusammen, die seit der Bulle Cum nimis absurdum, die Paul IV. 1555 erlassen hatte, verabschiedet worden waren. Die Bulle löste nach ihrer Verabschiedung heftige Proteste aus. Die Regelungen zu Mobilität und Wohnrecht der Juden, Ghettopflicht, Ghettoschließung, die restriktiven Regelungen zu Geschäftsbeziehungen zwischen Juden und Christen und die Kennzeichnungspflicht der Juden existierten bereits vor der Verabschiedung der Bulle, entsprachen nicht der gelebten Praxis und ließen sich auch nicht durchsetzen, indem sie nochmals durch diese Bulle bekräftigt wurden. Die Bulle verschwand bald wieder aus dem allgemeinen Gedächtnis. Auch ein Versuch der Kongregation für die Inquisition, sie 1793 wieder stärker zum Ausgangspunkt des Umgangs mit Juden innerhalb des Kirchenstaates zu machen, blieb folgenlos. (de)
  • Editto sopra gli Ebrei („Erlass über die Juden“) ist eine päpstliche Bulle, die als einer der ersten legislativen Akte von Pius VI. am 15. Februar 1775 unterzeichnet wurde. Sie enthielt im Wesentlichen keine neuen Bestimmungen, sondern fasste alle jene kirchenstaatlichen Judengesetze zusammen, die seit der Bulle Cum nimis absurdum, die Paul IV. 1555 erlassen hatte, verabschiedet worden waren. Die Bulle löste nach ihrer Verabschiedung heftige Proteste aus. Die Regelungen zu Mobilität und Wohnrecht der Juden, Ghettopflicht, Ghettoschließung, die restriktiven Regelungen zu Geschäftsbeziehungen zwischen Juden und Christen und die Kennzeichnungspflicht der Juden existierten bereits vor der Verabschiedung der Bulle, entsprachen nicht der gelebten Praxis und ließen sich auch nicht durchsetzen, indem sie nochmals durch diese Bulle bekräftigt wurden. Die Bulle verschwand bald wieder aus dem allgemeinen Gedächtnis. Auch ein Versuch der Kongregation für die Inquisition, sie 1793 wieder stärker zum Ausgangspunkt des Umgangs mit Juden innerhalb des Kirchenstaates zu machen, blieb folgenlos. (de)
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  • Editto sopra gli Ebrei („Erlass über die Juden“) ist eine päpstliche Bulle, die als einer der ersten legislativen Akte von Pius VI. am 15. Februar 1775 unterzeichnet wurde. Sie enthielt im Wesentlichen keine neuen Bestimmungen, sondern fasste alle jene kirchenstaatlichen Judengesetze zusammen, die seit der Bulle Cum nimis absurdum, die Paul IV. 1555 erlassen hatte, verabschiedet worden waren. (de)
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  • Editto sopra gli Ebrei (de)
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