Der Ebro-Vertrag war ein Vertrag zwischen dem Karthager Hasdrubal und dem Römischen Reich im Vorfeld des Zweiten Punischen Krieges. In einigen antiken Quellen wird – in Bezugnahme auf die Vertragsform als Feldherrnvertrag – dieser als Hasdrubal-Vertrag wiedergegeben, da er unmittelbar zwischen dem karthagischen Militärführer Hasdrubal und römischen Gesandten abgeschlossen wurde.

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  • Der Ebro-Vertrag war ein Vertrag zwischen dem Karthager Hasdrubal und dem Römischen Reich im Vorfeld des Zweiten Punischen Krieges. In einigen antiken Quellen wird – in Bezugnahme auf die Vertragsform als Feldherrnvertrag – dieser als Hasdrubal-Vertrag wiedergegeben, da er unmittelbar zwischen dem karthagischen Militärführer Hasdrubal und römischen Gesandten abgeschlossen wurde. Die Vertragsschließung fand zwischen 227 v. Chr. und 225 v. Chr. statt und somit weit vor Beginn des Zweiten Punischen Krieges. Das genaue Jahr ist bis heute in der Forschung umstritten, allerdings wird in der Literatur am häufigsten der Zeitraum 226/225 genannt. Der Vertrag besagte, dass die Grenze zwischen dem römischen und dem karthagischen Einflussbereich in Iberien der „Iber“ darstellte, und dass Hasdrubal diesen nicht mit Waffen überschreiten solle. Die Frage, welcher heutige Fluss mit dem antiken Iber zu identifizieren sei, ist bis heute in der Forschung nicht eindeutig beantwortet. Ebenfalls umstritten ist, ob eine Sagunt-Klausel existierte, ob der Vertrag durch Karthago ratifiziert wurde, und was somit die genauen Kriegsursachen waren, welche zum Ausbruch des Zweiten Punischen Krieges führten. Der Ebro-Vertrag ist ein grundlegender Streitpunkt in der Erforschung um die Ursachen des Zweiten Punischen Krieges und der damit verbundenen „Kriegsschuldfrage“. (de)
  • Der Ebro-Vertrag war ein Vertrag zwischen dem Karthager Hasdrubal und dem Römischen Reich im Vorfeld des Zweiten Punischen Krieges. In einigen antiken Quellen wird – in Bezugnahme auf die Vertragsform als Feldherrnvertrag – dieser als Hasdrubal-Vertrag wiedergegeben, da er unmittelbar zwischen dem karthagischen Militärführer Hasdrubal und römischen Gesandten abgeschlossen wurde. Die Vertragsschließung fand zwischen 227 v. Chr. und 225 v. Chr. statt und somit weit vor Beginn des Zweiten Punischen Krieges. Das genaue Jahr ist bis heute in der Forschung umstritten, allerdings wird in der Literatur am häufigsten der Zeitraum 226/225 genannt. Der Vertrag besagte, dass die Grenze zwischen dem römischen und dem karthagischen Einflussbereich in Iberien der „Iber“ darstellte, und dass Hasdrubal diesen nicht mit Waffen überschreiten solle. Die Frage, welcher heutige Fluss mit dem antiken Iber zu identifizieren sei, ist bis heute in der Forschung nicht eindeutig beantwortet. Ebenfalls umstritten ist, ob eine Sagunt-Klausel existierte, ob der Vertrag durch Karthago ratifiziert wurde, und was somit die genauen Kriegsursachen waren, welche zum Ausbruch des Zweiten Punischen Krieges führten. Der Ebro-Vertrag ist ein grundlegender Streitpunkt in der Erforschung um die Ursachen des Zweiten Punischen Krieges und der damit verbundenen „Kriegsschuldfrage“. (de)
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  • Ebro-Vertrag (de)
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